ZIM vs. Forschungszulage: Welche Förderung passt?
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Die Einstufung als „Unternehmen in Schwierigkeiten" nach EU-Beihilferecht hat direkte Auswirkungen auf die Förderfähigkeit für die Forschungszulage. Gemäß Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe c der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) sind Beihilfen für Unternehmen in Schwierigkeiten grundsätzlich nicht zulässig.
Ein übersichtliches Diagramm um herauszufinden ob man ein Unternehmen in Schwierigkeiten ist und welche Auswirkung es auf die Förderfähigkeit hat.
graph LR
A[Prüfung: Unternehmen in Schwierigkeiten für Jahr X] --> B{Insolvenzverfahren?}
B -- Ja --> C[UiS: nicht förderfähig]
B -- Nein --> D{Rettungs-/Umstrukturierungsbeihilfe?}
D -- Ja --> C
D -- Nein --> E{Kapitalverlust > 50%?}
E -- Ja --> F{KMU < 3 Jahre?}
F -- Ja --> G{Hohe Verschuldung & geringe Zinsdeckung?}
F -- Nein --> H[Potenziell UiS]
E -- Nein --> G
G -- Ja --> I{Ist KMU?}
I -- Ja --> J[Kein UiS: förderfähig]
I -- Nein --> H
G -- Nein --> J
H --> K{COVID-Ausnahme anwendbar?}
K -- Ja --> L[UiS: trotzdem förderfähig]
K -- Nein --> C
Ein Unternehmen gilt unter folgenden Umständen als Unternehmen in Schwierigkeiten und ist somit (vorbehaltlich der Ausnahmen) von der Forschungszulage ausgeschlossen:
Trotz dieser strengen Kriterien gibt es wichtige Ausnahmen und Punkte, die eine Förderung dennoch ermöglichen können:
Erste Anlaufstelle: Steuerberater
Finale Instanz: Finanzamt
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