Forschungszulage Berechnung: Wie hoch ist die Förderung — und wie rechnest Du sie richtig?

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Annahmen: , , inkl. Lohnnebenkosten.

verteilt auf 3 Jahre

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Gesamtförderung (Prognose)

370.000 €

Summe über 3 Jahre

Details für 2026

Personalkosten
400.000 €
Auftragsforschung (60 %)
0 €
Sachinvestitionen (0 %)
0 €
Bemessungsgrundlage
400.000 €
Fördersatz
25 %

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Die Formel (einfach erklärt)

Die Berechnung folgt im Kern dieser Logik:

Forschungszulage = min(Bemessungsgrundlage, Obergrenze) × Fördersatz

Wichtig: Die Bemessungsgrundlage ist nicht Dein Projektbudget, sondern nur die förderfähigen Aufwendungen (Personal, Auftragskosten anteilig, Eigenleistungen pauschal, Abschreibungen — und ab 2026 zusätzlich Gemeinkostenpauschale, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind).

Fördersätze, Bemessungsgrundlage und Maximalbeträge

ZeitraumKonditionen
Bis 27.03.2024Fördersatz 25 % für alle · Bemessungsgrundlage max. 4 Mio. €/Jahr · Auftragsforschung 60 %
Ab 28.03.2024Fördersatz 25 % (Großunternehmen) bzw. 35 % (KMU) · Bemessungsgrundlage max. 10 Mio. €/Jahr · Auftragsforschung 70 % · Abschreibungen erstmals förderfähig
Ab 01.01.2026Bemessungsgrundlage steigt auf 12 Mio. €/Jahr · Eigenleistungen 100 €/h · 20 % Gemeinkostenpauschale bei Vorhabenbeginn ab 2026

Wichtig für verbundene Unternehmen: Die Obergrenze der Bemessungsgrundlage gilt auf Ebene der Unternehmensgruppe§ 3 Abs. 5 FZulG. Der Fördersatz beträgt 25 % (Großunternehmen) bzw. 35 % für KMU§ 4 Abs. 1 FZulG.

Was ist die Bemessungsgrundlage?

Die Forschungszulage Bemessungsgrundlage umfasst die förderfähigen Aufwendungen eines Wirtschaftsjahres, die Deinem Innovationsvorhaben zugeordnet werden können. Relevant sind:

  1. Lohnkosten eigener Arbeitnehmer (zeitanteilig für das Innovationsvorhaben)
  2. Eigenleistungen (Einzelunternehmer / Gesellschafter) pauschal pro Stunde — 70 €/h (seit 28.03.2024), 100 €/h ab 01.01.2026, max. 40 h/Woche
  3. Auftragsforschung — 70 % bei Aufträgen in EU/EWR
  4. Abschreibungen für bestimmte, im Vorhaben genutzte bewegliche Wirtschaftsgüter (förderfähig seit 28.03.2024)
  5. Gemeinkostenpauschale — 20 % auf die im Übrigen entstandenen förderfähigen Aufwendungen — nur für Vorhaben, die nach dem 31.12.2025 beginnen

Förderfähige Aufwendungen im Detail

1. Lohnkosten eigener Arbeitnehmer

Förderfähig sind anteilig die Kosten von Mitarbeitenden, die im begünstigten Innovationsvorhaben tätig sind:

  • Bruttolohn/-gehalt (inkl. Sachbezüge)
  • Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung
  • Arbeitszeitanteil: nur der Teil, der tatsächlich auf förderfähige Tätigkeiten entfällt

Rechenlogik: Förderfähige Lohnkosten = (Bruttolohn + AG-Anteile SV) × Innovationszeitanteil§ 3 Abs. 1 FZulGPrüfleitfaden Kap. 1.2

2. Eigenleistungen (Einzelunternehmer / Mitunternehmer)

Stundenpauschale (max. 40 Stunden/Woche):

  • Bis Ende 2025: 70 € pro Stunde
  • Ab 1. Januar 2026: 100 € pro Stunde

Besonders relevant für Gründer-geführte Betriebe und innovationsstarke Dienstleister, die viel selbst entwickeln.§ 3 Abs. 3 FZulG

3. Auftragsforschung (extern vergeben)

  • Bis März 2024: 60 % ansetzbar
  • Seit 28. März 2024: 70 % ansetzbar (für Aufträge in EU/EWR)

Rechenlogik: Förderfähige Auftragskosten = Auftragskosten × 70 % — danach wendest Du den Fördersatz (25 % oder 35 %) an.§ 3 Abs. 4 FZulGPrüfleitfaden Kap. 3.2

4. Sachinvestitionen: Abschreibungen (seit 2024 förderfähig)

Seit März 2024 können Abschreibungen auf bestimmte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens förderfähig sein, wenn sie im Innovationsvorhaben genutzt werden und die Voraussetzungen erfüllt sind.§ 3 Abs. 3a FZulG

Praxisbeispiel: Maschine, Messgerät, Prototypen-Anlage — sofern korrekt dem Vorhaben zugeordnet.Prüfleitfaden Kap. 3.3

5. Gemeinkostenpauschale (neu ab 2026)

Für Vorhaben, die nach dem 31. Dezember 2025 beginnen, kommt zusätzlich eine pauschale Position hinzu:

  • 20 % Gemein- und Betriebskosten pauschal auf die sonstigen förderfähigen Aufwendungen im Wirtschaftsjahr

Das kann die Forschungszulage Höhe in 2026 deutlich erhöhen — insbesondere bei Unternehmen mit hoher indirekter Belastung (Projektleitung, Infrastruktur, IT, QM), ohne dass jede Einzelposition mühsam nachgewiesen werden muss.

Auszahlung: Wie kommt das Geld an?

Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung. Praktisch bedeutet das:

  • Antrag (inkl. Bescheinigung)§ 5 FZulG → Festsetzung der Zulage§ 6 FZulG → Verrechnung mit Steuern bzw. Auszahlung, wenn die Steuer nicht ausreicht.
  • Gerade bei wachstumsstarken oder noch nicht profitablen Unternehmen ist der Auszahlungseffekt oft ein zentraler Vorteil.

Rechenbeispiel: KMU ab April 2024

Annahme:

  • Personalkosten (förderfähig): 240.000 €
  • Auftragskosten: 30.000 € (EU/EWR), ansetzbar zu 70 % → 21.000 €
  • Summe Bemessungsgrundlage: 261.000 €
  • KMU-Fördersatz: 35 %

Forschungszulage = 261.000 € × 35 % = 91.350 €

Mehrjahresblick

Hinweis: Zahlen dienen als Strukturbeispiel. Für die echte Planung bitte mit Euren Ist-/Planwerten rechnen.

JahrBemessungsgrundlage & Förderung
2023170.000 € Personal + 12.000 € (60 % von 20.000 € Auftrag) = 182.000 € · 25 % = 45.500 €
2024240.000 € Personal + gemischt Auftrag (60 % bis 27.03., 70 % danach) ≈ 260.250 € · 25 %/35 % ≈ 84.581 €
2025300.000 € Personal + 28.000 € (70 % von 40.000 € Auftrag) = 328.000 € · 35 % (KMU) = 114.800 €
2026350.000 € Personal + 35.000 € (70 % von 50.000 € Auftrag) = 385.000 € (+ ggf. 20 % Gemeinkosten) · 35 % (KMU) = 134.750 € (+ ggf. mehr)

Typische Fehler in der Berechnung

  • Stichtage ignoriert: 27.03.2024 vs. 28.03.2024, sowie 01.01.2026 (Bemessungsgrundlage / Gemeinkosten / Eigenleistungssatz)
  • Auftragsforschung falsch angesetzt: 70 % ansetzbar heißt nicht 70 % Förderung
  • Arbeitszeitanteile nicht dokumentiert: Ohne belastbare Zeitlogik wird es in Prüfung/Abstimmung unnötig zäh
  • Bemessungsgrundlage mit Projektkosten verwechselt: Nicht alles ist förderfähig — aber oft ist mehr förderfähig, als intern gedacht (Abschreibungen, ab 2026 Gemeinkosten)

Fazit: Warum sich die Forschungszulage 2026 besonders lohnt

Die Forschungszulage ist eines der stärksten Instrumente, um Innovation in Deutschland planbar zu finanzieren: 35 % Zuschuss für KMU, eine hohe (ab 2026 noch höhere) Bemessungsgrundlage, plus Gemeinkostenpauschale und verbesserte Bedingungen bei Eigenleistungen. Wer kontinuierlich Produkte, Software oder Prozesse weiterentwickelt, sollte die Berechnung früh in die Jahresplanung integrieren.

FAQs zur Berechnung

Die Berechnung läuft in der Praxis in drei Schritten ab: (1) Förderfähige Aufwendungen ermitteln (Bemessungsgrundlage) — immer bezogen auf das jeweilige Wirtschaftsjahr. (2) Obergrenze prüfen (10 Mio. € bis 31.12.2025, 12 Mio. € ab 01.01.2026). (3) Bemessungsgrundlage × Fördersatz: KMU 35 %, Großunternehmen 25 %.
Die förderfähigen Kosten im Wirtschaftsjahr: anteilige Personalkosten, Auftragsforschung (70 % im EWR), Eigenleistungen (70 € bzw. ab 2026 100 € pro Stunde), Abschreibungen auf projektbezogene Wirtschaftsgüter und ab 2026 zusätzlich 20 % Gemein- und Betriebskosten für neue Vorhaben.
KMU bekommen seit 28.03.2024 35 % auf die förderfähigen Aufwendungen (Großunternehmen: 25 %). Maximale Bemessungsgrundlage: 10 Mio. €/Jahr bis 31.12.2025, 12 Mio. €/Jahr ab 01.01.2026. Damit steigt ab 2026 auch die Maximalförderung.
Drei Änderungen: (1) Bemessungsgrundlage steigt auf 12 Mio. € pro Jahr. (2) 20 % Gemeinkostenpauschale für Vorhaben, die nach dem 31.12.2025 beginnen. (3) Eigenleistungen: 100 € pro Stunde (weiterhin max. 40 Stunden/Woche).
Über das steuerliche Verfahren: Erst wird das Vorhaben über die BSFZ inhaltlich bescheinigt, dann wird die Zulage im Rahmen der steuerlichen Festsetzung berücksichtigt. Je nach Steuersituation wird sie mit der festgesetzten Steuer verrechnet oder als Überschuss ausgezahlt.

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