Forschungszulage Berechnung: Wie hoch ist die Förderung — und wie rechnest Du sie richtig?
Schnellrechner
Schätze deine Forschungszulage für die Jahre 2020–2026+.
.
Seid ihr …?
Annahmen: , , inkl. Lohnnebenkosten.
verteilt auf 3 Jahre
verteilt auf 3 Jahre
Gesamtförderung (Prognose)
370.000 €
Summe über 3 Jahre
Details für 2026
- Personalkosten
- 400.000 €
- Auftragsforschung (60 %)
- 0 €
- Sachinvestitionen (0 %)
- 0 €
- Bemessungsgrundlage
- 400.000 €
- Fördersatz
- 25 %
Die Formel (einfach erklärt)
Die Berechnung folgt im Kern dieser Logik:
Forschungszulage = min(Bemessungsgrundlage, Obergrenze) × Fördersatz
Wichtig: Die Bemessungsgrundlage ist nicht Dein Projektbudget, sondern nur die förderfähigen Aufwendungen (Personal, Auftragskosten anteilig, Eigenleistungen pauschal, Abschreibungen — und ab 2026 zusätzlich Gemeinkostenpauschale, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind).
Fördersätze, Bemessungsgrundlage und Maximalbeträge
| Zeitraum | Konditionen |
|---|---|
| Bis 27.03.2024 | Fördersatz 25 % für alle · Bemessungsgrundlage max. 4 Mio. €/Jahr · Auftragsforschung 60 % |
| Ab 28.03.2024 | Fördersatz 25 % (Großunternehmen) bzw. 35 % (KMU) · Bemessungsgrundlage max. 10 Mio. €/Jahr · Auftragsforschung 70 % · Abschreibungen erstmals förderfähig |
| Ab 01.01.2026 | Bemessungsgrundlage steigt auf 12 Mio. €/Jahr · Eigenleistungen 100 €/h · 20 % Gemeinkostenpauschale bei Vorhabenbeginn ab 2026 |
Wichtig für verbundene Unternehmen: Die Obergrenze der Bemessungsgrundlage gilt auf Ebene der Unternehmensgruppe§ 3 Abs. 5 FZulG. Der Fördersatz beträgt 25 % (Großunternehmen) bzw. 35 % für KMU§ 4 Abs. 1 FZulG.
Was ist die Bemessungsgrundlage?
Die Forschungszulage Bemessungsgrundlage umfasst die förderfähigen Aufwendungen eines Wirtschaftsjahres, die Deinem Innovationsvorhaben zugeordnet werden können. Relevant sind:
- Lohnkosten eigener Arbeitnehmer (zeitanteilig für das Innovationsvorhaben)
- Eigenleistungen (Einzelunternehmer / Gesellschafter) pauschal pro Stunde — 70 €/h (seit 28.03.2024), 100 €/h ab 01.01.2026, max. 40 h/Woche
- Auftragsforschung — 70 % bei Aufträgen in EU/EWR
- Abschreibungen für bestimmte, im Vorhaben genutzte bewegliche Wirtschaftsgüter (förderfähig seit 28.03.2024)
- Gemeinkostenpauschale — 20 % auf die im Übrigen entstandenen förderfähigen Aufwendungen — nur für Vorhaben, die nach dem 31.12.2025 beginnen
Förderfähige Aufwendungen im Detail
1. Lohnkosten eigener Arbeitnehmer
Förderfähig sind anteilig die Kosten von Mitarbeitenden, die im begünstigten Innovationsvorhaben tätig sind:
- Bruttolohn/-gehalt (inkl. Sachbezüge)
- Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung
- Arbeitszeitanteil: nur der Teil, der tatsächlich auf förderfähige Tätigkeiten entfällt
Rechenlogik: Förderfähige Lohnkosten = (Bruttolohn + AG-Anteile SV) × Innovationszeitanteil§ 3 Abs. 1 FZulGPrüfleitfaden Kap. 1.2
2. Eigenleistungen (Einzelunternehmer / Mitunternehmer)
Stundenpauschale (max. 40 Stunden/Woche):
- Bis Ende 2025: 70 € pro Stunde
- Ab 1. Januar 2026: 100 € pro Stunde
Besonders relevant für Gründer-geführte Betriebe und innovationsstarke Dienstleister, die viel selbst entwickeln.§ 3 Abs. 3 FZulG
3. Auftragsforschung (extern vergeben)
- Bis März 2024: 60 % ansetzbar
- Seit 28. März 2024: 70 % ansetzbar (für Aufträge in EU/EWR)
Rechenlogik: Förderfähige Auftragskosten = Auftragskosten × 70 % — danach wendest Du den Fördersatz (25 % oder 35 %) an.§ 3 Abs. 4 FZulGPrüfleitfaden Kap. 3.2
4. Sachinvestitionen: Abschreibungen (seit 2024 förderfähig)
Seit März 2024 können Abschreibungen auf bestimmte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens förderfähig sein, wenn sie im Innovationsvorhaben genutzt werden und die Voraussetzungen erfüllt sind.§ 3 Abs. 3a FZulG
Praxisbeispiel: Maschine, Messgerät, Prototypen-Anlage — sofern korrekt dem Vorhaben zugeordnet.Prüfleitfaden Kap. 3.3
5. Gemeinkostenpauschale (neu ab 2026)
Für Vorhaben, die nach dem 31. Dezember 2025 beginnen, kommt zusätzlich eine pauschale Position hinzu:
- 20 % Gemein- und Betriebskosten pauschal auf die sonstigen förderfähigen Aufwendungen im Wirtschaftsjahr
Das kann die Forschungszulage Höhe in 2026 deutlich erhöhen — insbesondere bei Unternehmen mit hoher indirekter Belastung (Projektleitung, Infrastruktur, IT, QM), ohne dass jede Einzelposition mühsam nachgewiesen werden muss.
Auszahlung: Wie kommt das Geld an?
Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung. Praktisch bedeutet das:
- Antrag (inkl. Bescheinigung)§ 5 FZulG → Festsetzung der Zulage§ 6 FZulG → Verrechnung mit Steuern bzw. Auszahlung, wenn die Steuer nicht ausreicht.
- Gerade bei wachstumsstarken oder noch nicht profitablen Unternehmen ist der Auszahlungseffekt oft ein zentraler Vorteil.
Rechenbeispiel: KMU ab April 2024
Annahme:
- Personalkosten (förderfähig): 240.000 €
- Auftragskosten: 30.000 € (EU/EWR), ansetzbar zu 70 % → 21.000 €
- Summe Bemessungsgrundlage: 261.000 €
- KMU-Fördersatz: 35 %
Forschungszulage = 261.000 € × 35 % = 91.350 €
Mehrjahresblick
Hinweis: Zahlen dienen als Strukturbeispiel. Für die echte Planung bitte mit Euren Ist-/Planwerten rechnen.
| Jahr | Bemessungsgrundlage & Förderung |
|---|---|
| 2023 | 170.000 € Personal + 12.000 € (60 % von 20.000 € Auftrag) = 182.000 € · 25 % = 45.500 € |
| 2024 | 240.000 € Personal + gemischt Auftrag (60 % bis 27.03., 70 % danach) ≈ 260.250 € · 25 %/35 % ≈ 84.581 € |
| 2025 | 300.000 € Personal + 28.000 € (70 % von 40.000 € Auftrag) = 328.000 € · 35 % (KMU) = 114.800 € |
| 2026 | 350.000 € Personal + 35.000 € (70 % von 50.000 € Auftrag) = 385.000 € (+ ggf. 20 % Gemeinkosten) · 35 % (KMU) = 134.750 € (+ ggf. mehr) |
Typische Fehler in der Berechnung
- Stichtage ignoriert: 27.03.2024 vs. 28.03.2024, sowie 01.01.2026 (Bemessungsgrundlage / Gemeinkosten / Eigenleistungssatz)
- Auftragsforschung falsch angesetzt: 70 % ansetzbar heißt nicht 70 % Förderung
- Arbeitszeitanteile nicht dokumentiert: Ohne belastbare Zeitlogik wird es in Prüfung/Abstimmung unnötig zäh
- Bemessungsgrundlage mit Projektkosten verwechselt: Nicht alles ist förderfähig — aber oft ist mehr förderfähig, als intern gedacht (Abschreibungen, ab 2026 Gemeinkosten)
Fazit: Warum sich die Forschungszulage 2026 besonders lohnt
Die Forschungszulage ist eines der stärksten Instrumente, um Innovation in Deutschland planbar zu finanzieren: 35 % Zuschuss für KMU, eine hohe (ab 2026 noch höhere) Bemessungsgrundlage, plus Gemeinkostenpauschale und verbesserte Bedingungen bei Eigenleistungen. Wer kontinuierlich Produkte, Software oder Prozesse weiterentwickelt, sollte die Berechnung früh in die Jahresplanung integrieren.
FAQs zur Berechnung
Wie hoch wäre die Förderung in eurem Fall?
Wir rechnen die Forschungszulage konkret für euer Unternehmen durch — Stichtage, KMU-Bonus und Gemeinkostenpauschale 2026 inklusive.
Weiter mit den anderen Guides
Drei weitere kompakte Leitfäden zur Forschungszulage — wähl den, der zu deiner nächsten Frage passt.

Voraussetzungen
Wer ist berechtigt, welche Projekte zählen und welche Kriterien die BSFZ wirklich prüft.

Antragstellung
Schritt für Schritt durch BSFZ-Portal und Finanzamt — inklusive Fristen und typischer Stolperfallen.

FZulG-Gesetz
Das Forschungszulagengesetz auf den Punkt: Paragrafen, Definitionen und der gesetzliche Rechtsanspruch.