Seit dem 7. Juli 2026, 12:00 Uhr, nimmt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), das für das ZIM zuständige Bundesministerium, vorübergehend keine neuen Zuschussanträge mehr an. Wichtig: Der Stopp ist zwar befristet und das Programm selbst wird nicht abgeschafft, wann die Antragsannahme aber wieder startet, ist derzeit völlig offen. Betroffen sind laut offizieller Meldung ausdrücklich alle Antrags- und Projektformen:
FuE-Einzelprojekte
FuE-Kooperationsprojekte
Innovationsnetzwerke
Durchführbarkeitsstudien
auch reine Projektskizzen
Zusätzlich wird die Fristenfestlegung für die zweite Phase bei Innovationsnetzwerken vorübergehend ausgesetzt. Es kommt also nicht nur kein neuer Antrag mehr rein, auch der Fahrplan laufender Netzwerkförderungen verschiebt sich.
Der Grund: Seit dem vierten Quartal 2025 ist die Nachfrage stark gestiegen. Bei begrenzten Haushaltsmitteln sieht sich das BMWE gezwungen, die Antragsannahme zu drosseln, um die verfügbaren Mittel gezielt zu steuern.
Gute Nachricht für alle, die schon im Verfahren sind:
Bereits eingereichte Anträge werden weiter bearbeitet und bewilligt, sofern die Bedingungen erfüllt sind und Mittel bereitstehen.
Laufende Auszahlungen bereits bewilligter Vorhaben gehen normal weiter.
Anträge im Rahmen internationaler bilateraler und multilateraler Ausschreibungen sind vom Stopp ausgenommen.
Wie lange der Stopp gilt, ist offen. Das BMWE strebt eine Wiederaufnahme für Anfang 2027 an, abhängig davon, wie viel Budget der Bundeshaushalt 2027 hergibt. Eine feste Zusage gibt es nicht.
Aber es gibt eine Alternative: die Forschungszulage läuft weiter
Genau hier liegt der entscheidende Punkt. Der ZIM-Stopp ist das Symptom eines strukturellen Problems klassischer Zuschussprogramme: Sie hängen an einem begrenzten Fördertopf. Ist der leer, ist Schluss, egal wie gut euer Projekt ist.
Die Forschungszulage funktioniert anders. Sie ist ein steuerlicher Rechtsanspruch. Wenn euer Projekt die Kriterien erfüllt, bekommt ihr die Förderung, ohne Wettbewerb um knappe Budgets und ohne Antragsstopp. Es gibt keinen Topf, der leerlaufen kann.
25 % Fördersatz für alle Unternehmen, 35 % für KMU
Bemessungsgrundlage bis 12 Mio. € pro Jahr, das sind bis zu 4,2 Mio. € Förderung jährlich für KMU
rückwirkend bis zu 4 Jahre möglich, auch für längst laufende oder abgeschlossene Projekte
neu ab 2026: 20 % Gemeinkostenpauschale auf die direkten Projektkosten
Auftragsforschung mit 70 % ansetzbar
Für die meisten Unternehmen ist die Forschungszulage damit nicht der Notnagel, sondern die bessere Grundförderung, gerade jetzt.
Update August 2026: Die Forschungszulage soll sogar noch ausgebaut werden
Seit Erscheinen dieses Beitrags hat sich die Lage weiter zugunsten der Forschungszulage entwickelt. Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026 beschlossen. Darin stehen zwei Verbesserungen:
Der Förderdeckel je Unternehmen und FuE-Vorhaben steigt von 15 auf 25 Mio. €.
Eine neue Ablaufhemmung schreibt den Fristschutz während des laufenden BSFZ-Verfahrens ausdrücklich ins Gesetz.
Beides ist noch Entwurf, Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen. Der Kontrast ist trotzdem deutlich: Beim ZIM geben die Haushaltsmittel den Takt vor, bei der Forschungszulage zeigt die Richtung nach oben.
Der größte Unterschied in der Praxis: Beim ZIM ist das laufende Reporting der Schmerzpunkt, und ohne bewilligtes Budget geht ohnehin nichts. Bei der Forschungszulage beschreibt ihr rückwirkend, was tatsächlich passiert ist. Dafür wird die Qualität des BSFZ-Antrags zum entscheidenden Faktor. Genau das übernehmen wir mit unserer Forschungszulage Beratung: technisch ausgearbeitete Anträge, 100% erfolgsbasiert.
Der erste Schritt, der dir auch ab jetzt noch staatliche Förderung sichert
Ihr wollt wissen, wie viel Forschungszulage für euch drin ist? In einem kostenlosen Erstgespräch schauen wir uns euer Projekt an und sagen euch ehrlich, was möglich ist.
Dranbleiben. Bereits eingereichte Anträge und Bewilligungen sind nicht betroffen.
2
Geplante ZIM-Projekte
Prüft, ob die Forschungszulage euer Vorhaben abdeckt. In den meisten Fällen tut sie das, und ihr könnt sogar rückwirkend für die vergangenen Jahre einsteigen.
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Noch keine Förderung genutzt
Der ZIM-Stopp ist der ideale Anlass, die Forschungszulage jetzt aufzusetzen. Kurz erklärt: Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung, auf die jedes Unternehmen mit Steuersitz in Deutschland einen Rechtsanspruch hat. Anders als beim ZIM gibt es keinen begrenzten Fördertopf und keinen Wettbewerb um Budgets, wer die Kriterien erfüllt, bekommt die Förderung, rückwirkend bis zu vier Jahre. Genau deshalb ist sie vom aktuellen Antragsstopp nicht betroffen.
Wichtig zu wissen: Forschungszulage und ZIM lassen sich grundsätzlich kombinieren, nur nicht für dieselben Kosten im selben Projekt. Wer bisher auf ZIM gesetzt hat, verliert also nichts, sondern gewinnt mit der Forschungszulage eine planbare, budgetunabhängige Förderung dazu.
Seit dem 7. Juli 2026, 12:00 Uhr, nimmt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) keine neuen Anträge im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) mehr an. Der Stopp gilt für alle Projektformen und auch für Projektskizzen.
Nein. Bereits eingereichte Anträge werden weiter bearbeitet und bewilligt, sofern die Bedingungen erfüllt sind und Mittel bereitstehen. Auch laufende Auszahlungen bereits bewilligter Vorhaben gehen normal weiter. Ausgenommen sind zudem Anträge im Rahmen internationaler bilateraler und multilateraler Ausschreibungen.
Das ist offen. Das BMWE strebt eine Wiederaufnahme für Anfang 2027 an, abhängig davon, wie viel Budget der Bundeshaushalt 2027 bereitstellt. Eine feste Zusage gibt es nicht.
Für die meisten Unternehmen die Forschungszulage. Sie ist ein steuerlicher Rechtsanspruch, hängt nicht an einem begrenzten Fördertopf und kennt keinen Antragsstopp. 2026 liegt der Fördersatz bei 25 Prozent, für KMU bei 35 Prozent, die Bemessungsgrundlage bei bis zu 12 Millionen Euro pro Jahr, und sie ist bis zu vier Jahre rückwirkend möglich. Ob sie auch euer Vorhaben abdeckt, klären wir in einem kostenlosen Erstgespräch.
Grundsätzlich ja, nur nicht für dieselben Kosten im selben Projekt. Wer bisher auf ZIM gesetzt hat, verliert also nichts, sondern gewinnt mit der Forschungszulage eine planbare, budgetunabhängige Förderung dazu.