Forschungszulage & De-Minimis: Was gilt?
Ist die Forschungszulage eine De-minimis-Beihilfe? Nein – und das ist ein Vorteil. Erfahre, was das für die Kumulierung mit anderen Förderungen bedeutet.
In der Praxis scheitern viele Anträge nicht an der Idee, sondern an einem Missverständnis: Wer ist überhaupt antragsberechtigt – und für welche Unternehmenskonstellationen? Wenn das nicht sauber geklärt ist, kostet es Zeit, Nerven und im Zweifel bares Geld.
Ich (Erich Lehmann, zeitmaker.com) erlebe regelmäßig: Gerade innovationsstarke Mittelständler, Start-ups und Software-/Tech-Teams lassen die Förderung liegen, obwohl sie grundsätzlich passen würden.
Anspruchsberechtigt im Sinne des Forschungszulagengesetzes sind unbeschränkt oder beschränkt Steuerpflichtige nach Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuerrecht, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen und nicht von der Besteuerung befreit sind. (bescheinigung-forschungszulage.de)
Das umfasst in der Praxis sehr viele Konstellationen – typischerweise:
Wichtig bei Mitunternehmerschaften: Anspruchsberechtigter ist die Mitunternehmerschaft (nicht der einzelne Gesellschafter). (bescheinigung-forschungszulage.de)
Wichtig zu wissen (und in der Praxis ein häufiger Fehler): Den Antrag auf die BSFZ-Bescheinigung darf nur die anspruchsberechtigte Einheit selbst stellen – also das Unternehmen, das später auch die Forschungszulage beim Finanzamt geltend macht.
Anspruchsberechtigt ist das steuerpflichtige Unternehmen, das die begünstigten Innovationsaktivitäten selbst durchführt und die entsprechenden Aufwendungen trägt. Das umfasst nicht nur Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG, UG), sondern je nach Konstellation auch Einzelunternehmen und Mitunternehmerschaften/Personengesellschaften.
Entscheidend ist: Antragsteller (im rechtlichen Sinn) ist immer der Anspruchsberechtigte selbst (bei Mitunternehmerschaften: die Mitunternehmerschaft) – nicht eine „dritte Partei“ im eigenen Namen. Praktisch kann jedoch eine bevollmächtigte Steuerberatung technisch/organisatorisch elektronisch übermitteln; der Antrag wird dabei dem Unternehmen zugerechnet.
In der Vorbereitung können selbstverständlich mehrere Personen unterstützen:
Aber: Eingereicht wird der Antrag „im Namen und als Antragsteller“ durch das Unternehmen. Externe können helfen, aber sie sind nicht der Anspruchsberechtigte. Genau diese Trennung ist wichtig, damit es später keine Reibungsverluste in der Prozesskette BSFZ → Finanzamt gibt.
Auch wenn ihr „formal“ ein Unternehmen seid, gibt es Hürden. Besonders relevant:
Wenn ihr unsicher seid: Auf die saubere Abgrenzung kommt es an – und genau da lohnt sich ein strukturierter Check – oder direkt eine erfahrene Forschungszulage-Beratung. Falls euer Antrag schon abelehnt wurde, schaut hier, was ihr machen könnt: /blog/forschungszulage-abgelehnt-was-tun
Die Forschungszulage ist kein „Wettbewerb“ wie viele Programme, sondern eine planbare steuerliche Förderung, die zu innovationsgetriebenen Projekten passt – gerade dann, wenn ihr kontinuierlich entwickelt, iteriert und technisch Risiken managt.
Wenn du das Verfahren, die Projektlogik und die Dokumentation richtig aufsetzt, wird aus „wir probieren mal“ ein belastbarer Förderprozess.
Nein. Sie ist grundsätzlich größenunabhängig – entscheidend sind Steuerpflicht und die Erfüllung der Voraussetzungen. (zeitmaker.com)
In vielen Fällen ja, weil die Förderlogik nicht „Gewinn voraussetzt“, sondern an förderfähige Aufwendungen und das Verfahren anknüpft. (bundesfinanzministerium.de)
Den BSFZ-Antrag darf nur der Anspruchsberechtigte selbst stellen. Inhaltlich kann natürlich unterstützt werden, aber der Antrag ist rechtlich dem Unternehmen zugeordnet. (bescheinigung-forschungszulage.de)
Nein. Die Bescheinigung kann vor, während oder nach der Durchführung beantragt werden. (bescheinigung-forschungszulage.de)
Erst Bescheinigung bei der BSFZ, dann Festsetzung beim Finanzamt (über „Mein ELSTER“, wirtschaftsjahrbezogen). (bundesfinanzministerium.de)
Schreib uns kurz, worum es geht, wir melden uns persönlich und unverbindlich bei dir.
Ist die Forschungszulage eine De-minimis-Beihilfe? Nein – und das ist ein Vorteil. Erfahre, was das für die Kumulierung mit anderen Förderungen bedeutet.
Ja – die Forschungszulage kann rückwirkend beantragt werden. Erfahre, wie weit du zurückgehen kannst und was du beachten musst.
Welche steuerliche Förderung gibt es für Innovation? Die Forschungszulage als Steuergutschrift: branchenunabhängig, mit Rechtsanspruch. Alles Wichtige hier.
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