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Recht & Steuern

Forschungszulage & De-Minimis: Was gilt?

3. Feb. 2026 · Erich Lehmann
Artikel mit KI erklären

Warum diese Frage so wichtig ist

In meiner Beratungspraxis sehe ich immer wieder, dass Unternehmen Förderungen aus Unsicherheit nicht beantragen oder falsch einordnen. Die Frage „de minimis – ja oder nein?“ entscheidet oft darüber, ob man:

  • andere Beihilfen noch nutzen kann,
  • zusätzliche Dokumentationspflichten hat,
  • oder unnötig vorsichtig plant.

Gerade für innovative Mittelständler ist die Forschungszulage häufig die planbarste und am wenigsten einschränkende Option, um Innovationsausgaben steuerlich zu entlasten – wenn man die beihilferechtlichen Spielregeln richtig versteht.

Was bedeutet „de minimis“ überhaupt?

De-minimis-Beihilfen sind staatliche Unterstützungen, die als „so gering“ gelten, dass sie den Wettbewerb nicht spürbar verzerren. Deshalb dürfen sie innerhalb eines bestimmten Zeitraums nur bis zu einer Obergrenze gewährt werden (EU-Beihilferecht). Unternehmen müssen de-minimis-Beihilfen häufig bescheinigen, dokumentieren und kumulieren.

Wichtig: Ob etwas „de minimis“ ist, hängt nicht daran, dass es „eine Förderung“ ist – sondern an der beihilferechtlichen Einordnung einzelner Förderbestandteile.

Ist die Forschungszulage eine de-minimis-Beihilfe?

Kurz: Nicht automatisch – es kommt auf den Bestandteil an.
Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG). Das Verfahren ist dabei zweistufig: Erst kommt die BSFZ-Bescheinigung als Grundlage, danach erfolgt Antrag/Festsetzung über das Finanzamt.

Wichtig für die Einordnung: Nach BMF-Verwaltungshinweisen können **De-minimis-Regeln insbesondere für den Teil der Forschungszulage greifen, der auf **förderfähigen Eigenleistungen (z. B. bei Einzel- oder Mitunternehmern) beruht. Andere förderfähige Aufwände sind beihilferechtlich typically nicht als De-minimis konstruiert, sondern folgen anderen EU-beihilferechtlichen Vorgaben.

Offizielle Einstiegsseiten:

Allgemeine Informationen über die steuerliche Forschungszulage (offizielle Stellen):

  • Bundesministerium der Finanzen (BMF)
  • Verfahren über Finanzverwaltung und Bescheinigungsstelle (BSFZ)

(Hinweis aus der Praxis: Wer parallel andere Förderprogramme nutzt oder Eigenleistungen ansetzt, sollte die beihilferechtliche Logik sauber dokumentieren – genau dort passieren die typischen Kombinationsfehler.)

Was Unternehmen stattdessen verstehen sollten: Innovationsförderung, die skaliert

Ich empfehle, die Forschungszulage nicht als „klassische Fördermittel-Logik“ zu betrachten, sondern als steuerliches Innovationsinstrument:

  • kein Wettbewerbsverfahren wie bei Zuschüssen,
  • keine Kontingente („Topf leer“),
  • auch für kleine und mittlere Unternehmen gut nutzbar,
  • **auch **rückwirkend innerhalb der Fristen beantragbar.

Der entscheidende Punkt ist: Es geht nicht um „Forschung um der Forschung willen“, sondern um nachweisbare Innovation – also neue oder deutlich verbesserte Produkte, Prozesse oder Software, inklusive technischer Risiken und systematischem Vorgehen.

Mehr dazu auf unserer Website:

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Typische Stolperfallen (die ich regelmäßig sehe)

1. Innovationsprojekt wird zu spät strukturiert

Gute Ideen gibt es viele – aber ohne saubere Projektlogik, Abgrenzung und Nachweise wird es schwer.

2. Falsches Verständnis von „förderfähig“

Nicht jede Produktentwicklung ist automatisch förderfähig. Entscheidend ist der technische Neuheitsgrad / die Unsicherheit und das systematische Vorgehen.

3. Unsicherheit wegen anderer Förderungen (inkl. De-minimis)

Viele Unternehmen haben bereits Zuschüsse genutzt und befürchten Konflikte. Genau hier lohnt sich eine saubere Förder- und Beihilfenlogik – insbesondere dann, wenn Eigenleistungen eine Rolle spielen oder parallel De-minimis-Beihilfen im Unternehmen laufen.

Warum die Forschungszulage oft „die beste erste Option“ ist

Aus meiner Sicht ist die Forschungszulage besonders attraktiv, weil sie:

  • planbar ist (kein Pitch, kein Förderwettbewerb),
  • standardisiert beantragt werden kann (BSFZ-Bescheinigung + steuerlicher Antrag),
  • für viele innovative Unternehmen eine dauerhafte Fördersäule wird.

Nächster Schritt: Schnell klären, statt lange grübeln

Wenn Sie gerade innovieren (Software, Maschinenbau, Produktion, neue Verfahren, KI-Implementierung mit technischer Unsicherheit), lohnt sich meist ein kurzer Abgleich:

  1. Passt das Vorhaben zur Bescheinigungslogik?
  2. Welche Aufwände sind sinnvoll abgrenzbar (inkl. Eigenleistungen)?
  3. Gibt es Konflikte oder Chancen in Kombination mit anderen Programmen (inkl. De-minimis)?

Startpunkt (offizielle Bescheinigung): https://www.bescheinigung-forschungszulage.de/

Häufige Fragen

Nicht pauschal. Die Forschungszulage ist eine steuerliche Innovationsförderung nach dem FZulG. De-minimis-Regeln können aber für einzelne Bestandteile gelten – insbesondere, wenn förderfähige Eigenleistungen (z. B. bei Einzel- oder Mitunternehmern) angesetzt werden.

Nicht automatisch als „De-minimis“ für die gesamte Forschungszulage. Wenn Sie jedoch Eigenleistungen ansetzen oder parallel andere Beihilfen nutzen, sollten Sie die beihilferechtliche Einordnung je Bestandteil sauber dokumentieren und im Zweifel prüfen lassen.

Oft ja, aber die Kombination muss korrekt geplant werden (insbesondere, wenn andere Programme beihilferechtlich relevant sind oder De-minimis-Obergrenzen berührt werden). Genau hier entstehen die häufigsten Fehler.

Ja – wenn es sich um technisch anspruchsvolle Innovation mit Unsicherheiten handelt (z. B. neue Algorithmen, technische Risiken, anspruchsvolle Systemintegration) und das Vorhaben sauber dokumentiert ist.

Beginnen Sie mit einem kurzen Förderfähigkeits-Check und klären Sie anschließend die Projektschnittkanten und Nachweise. Einstieg über zeitmaker.com.

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