Ist die Forschungszulage steuerfrei? §10 FZulG
Ist die Forschungszulage steuerfrei? Steuerliche Behandlung: Anrechnung vs. Auszahlung nach §10 FZulG, Verwaltungsauffassung und was das für dich bedeutet.
1 Personenmonat (PM) ist die Arbeitsleistung, die eine Vollzeitkraft in einem Monat erbringt.
Der Personenmonat ist eine Maßeinheit für Arbeitsaufwand, so wie der Kilometer eine Maßeinheit für Strecke ist. Wer weniger als Vollzeit im Vorhaben arbeitet, zählt anteilig:
Zwei Dinge bestimmen also den Anteil: der Vertrag der Person und der Anteil ihrer Zeit, der wirklich ins Vorhaben fließt. Beides multipliziert ergibt den Personenmonat.
Vollzeit ist nicht gesetzlich als Stundenzahl festgelegt, auch nicht im Forschungszulagengesetz. Gemeint ist die reguläre Wochenarbeitszeit, die bei Dir im Unternehmen per Arbeitsvertrag oder Tarif gilt, in der Praxis meist 38 bis 40 Stunden.
Dein Unternehmen legt die Bezugsgröße damit selbst fest, aber nicht frei: Sie folgt aus Deinen Arbeitsverträgen. Steht dort die 40-Stunden-Woche, ist das Deine Basis für einen Personenmonat.
Bei einer 40-Stunden-Woche entspricht 1 Personenmonat rund 173 Vertragsstunden. Ein Monat hat im Schnitt 4,33 Wochen, gerechnet wird also 40 × 4,33. Nach Abzug von Urlaub, Feiertagen und Krankheit bleiben davon realistisch etwa 140 produktive Stunden.
Ein häufiger Rechenfehler an dieser Stelle: 1 Personenmonat sind nicht 40 Stunden. Die 40 Stunden sind die Woche, der Personenmonat ist der Monat.
Eine feste Stundenzahl je Personenmonat gibt das Gesetz nicht vor. Eine harte Stundengrenze existiert nur für Eigenleistungen von Einzel- und Mitunternehmern: Dort sind höchstens 40 Arbeitsstunden pro Woche förderfähig § 3 Abs. 3 FZulG. Für angestellte Mitarbeitende gilt diese Grenze nicht, dort zählt der tatsächliche F&E-Anteil ihres Arbeitslohns.
Personenmonate berechnest Du mit einer einfachen Multiplikation aus Vertragsanteil, Projektanteil und Monaten.
Personenmonate = Vertragsanteil × Projektanteil × Monate im Vorhaben
Drei Beispiele:
Für den Antrag summierst Du die Personenmonate aller Beteiligten je Vorhaben und je Kalenderjahr. Die Grundlage dafür ist eine projektbezogene Zeiterfassung oder nachvollziehbare Projektunterlagen, nicht eine Schätzung im Nachhinein.
Gefördert werden am Ende die Personalkosten, aber der Antrag verlangt die Darstellung des Aufwands in Personenmonaten. Üblich sind in der Projektplanung drei Einheiten:
Personenmonate lohnen sich besonders, wenn mehrere Rollen im Vorhaben stecken, der Aufwand über Monate und Phasen geplant wird oder Du eine prüffreundliche Logik brauchst, die auch in zwei Jahren noch erklärbar ist.
Der Grund ist unspektakulär: Das Antragsformular fragt die Zahl ab. Im Webportal der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) füllst Du unter „Finanzieller/Personeller Rahmen“ für jedes Vorhaben und jedes angefangene Kalenderjahr eine Tabelle aus. Welche Felder darin erscheinen, hängt von der gewählten Tätigkeitsform ab. Sobald Dein Vorhaben eigenbetriebliche Forschung enthält, also eigene Mitarbeitende daran arbeiten, gehören dazu:
Angestellte werden also in Personenmonaten erfasst. Die Eigenleistung von Einzelunternehmern und Gesellschaftern einer Mitunternehmerschaft wird separat in Stunden abgefragt, und dieses Feld erscheint nur bei entsprechender Rechtsform. Vergibst Du ein Vorhaben dagegen vollständig als Auftragsforschung nach außen, entfällt die Angabe der Personenmonate.
Und hier wird die Zahl mehr als Formalie: Beide Spalten werden gegeneinander gelesen. Wer 500.000€ Personalkosten für zehn Personenmonate ansetzt, landet rechnerisch bei 50.000€ je Personenmonat. In unserer Antragspraxis liegt der Median bei 7.219€ je Personenmonat, also Bruttolohn plus Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Solche Sprünge erzeugen Rückfragen, stimmige Zahlen laufen durch.
Damit ist der Personenmonat die Brücke zwischen Projektarbeit und förderfähigen Kosten: Rollen und Arbeitspakete definieren, Aufwand in Personenmonaten planen, mit Projektunterlagen belegen und die Personalkosten daraus herleiten. Wie wir das in der Beratung zur Forschungszulage strukturiert aufsetzen, findest Du auf der Leistungsseite.
Ein typisches Vorhaben umfasst 39 Personenmonate. Das sind die Werte aus den F&E-Projekten, die wir begleitet haben, jeweils als Median (Datenstand 27.07.2026):
Die Spanne ist dabei bewusst weit: Das kleinste begleitete Projekt kommt mit 3 Personenmonaten aus, 13 der 47 Projekte liegen über 100 Personenmonaten, das größte bei 588. Nach oben gibt es also keine Grenze, und nach unten lohnt sich ein Antrag früher, als die meisten Innovationsprojekte vermuten.
Die meisten Fehler entstehen nicht beim Rechnen, sondern bei der Abgrenzung und der Dokumentation. Aus der Beratungspraxis sind das die Klassiker:
Wer diese vier Punkte im Griff hat, vermeidet die typischen Rückfragen, hält den Prozess schlank und senkt das Risiko von Nachfragen oder Kürzungen. Weitere Praxisleitfäden findest Du im Blog.
Ein Personenmonat (PM) ist die Arbeit, die eine Vollzeitkraft in einem Monat leistet. Vollzeit heißt dabei die normale Wochenarbeitszeit in Deinem Unternehmen, meist 38 bis 40 Stunden. Bei einer 40-Stunden-Woche entspricht 1 Personenmonat rund 173 Vertragsstunden, produktiv etwa 140. Wer nur teilweise am Projekt arbeitet, zählt anteilig: die Hälfte der Zeit im Projekt sind 0,5 PM, eine Kraft mit 30-Stunden-Vertrag kommt auf 0,75 PM.
Bei einer 40-Stunden-Woche sind das rund 173 Stunden: Ein Monat hat im Schnitt 4,33 Wochen, also 40 × 4,33. Nach Urlaub, Feiertagen und Krankheit bleiben davon etwa 140 produktive Stunden. Eine feste Stundenzahl schreibt das Gesetz nicht vor, maßgeblich ist die Vollzeit, die in Deinen Arbeitsverträgen steht.
Multipliziere den Anteil der Arbeitszeit, den eine Person ins Projekt steckt, mit der Zahl der Monate. Beispiel: Eine Entwicklerin arbeitet 6 Monate lang zu 50% am Projekt, das sind 3 Personenmonate. Bei Teilzeit rechnest Du den Vertragsanteil dazu: 30 Stunden statt 40 sind der Faktor 0,75.
2 Personenmonate sind zwei Monate Arbeit einer Vollzeitkraft. Dieselben 2 PM entstehen auch, wenn zwei Personen einen Monat lang Vollzeit am Projekt arbeiten oder vier Personen einen Monat lang zur Hälfte.
Ja, sobald eigene Mitarbeitende an Deinem Vorhaben forschen. Im Antragsportal der Bescheinigungsstelle (BSFZ) gibst Du dann für jedes Vorhaben und jedes angefangene Kalenderjahr den personellen Rahmen in Personenmonaten an, direkt neben den FuE-Personalkosten in Euro. Nur wenn Du ein Vorhaben komplett extern vergibst, entfällt die Angabe.
Schreib uns kurz, worum es geht, wir melden uns persönlich und unverbindlich bei dir.
Ist die Forschungszulage steuerfrei? Steuerliche Behandlung: Anrechnung vs. Auszahlung nach §10 FZulG, Verwaltungsauffassung und was das für dich bedeutet.
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