Forschungszulage 2026: Was ändert sich? Der Überblick
Forschungszulage 2026: Bemessungsgrenze steigt auf €12 Mio., neue Gemeinkostenpauschale von 20%. Seit 2024 gilt 35% für KMU. Alle Neuerungen hier.
Seit dem 22. März 2024 wurden durch das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness wichtige Änderungen am Forschungszulagengesetz (FZulG) vorgenommen. Quelle: DIP Bundestag.
Wichtigste Änderungen im Überblick
| Aspekt | Seit Beginn | Ab 28. März 2024 | Auswirkung |
|---|---|---|---|
| Bemessungsgrundlage | 4 Mio. € | 10 Mio. € | Maximale Zulage steigt von 1 Mio. € auf 3,5 Mio. € |
| Fördersatz KMU | 25% | 35% | Höhere Förderung für kleine und mittlere Unternehmen |
| Fördersatz Großunternehmen | 25% | 25% | Keine Änderung |
| Sachinvestitionen | Nicht förderfähig | 35% / 25% der Abschreibungen | Erstmalige Berücksichtigung von Investitionen |
| Stundensatz Eigenleistung | 40 € | 70 € | Attraktivere Förderung für Einzelunternehmer |
| Auftragsforschung | 60% der Kosten | 70% der Kosten | Effektiv 24,5% (KMU) / 17,5% (Große) der Gesamtkosten |
Zeitliche Anwendung der neuen Regelungen
Die Berechnung für das Jahr 2024 erfolgt zeitanteilig anhand der tatsächlichen Kalendertage:
Eine detaillierte Erklärung zur Berechnung findest du unter Berechnung. Wenn du die Neuerungen 2024 und 2026 gegenüberstellen willst, schau dir auch unseren Guide Neuerungen 2024 & 2026 an.
Erhöhte Bemessungsgrundlage
Diese mehr als verdoppelte Bemessungsgrundlage ermöglicht es Unternehmen und Unternehmensverbünden (Konzernen), einen deutlich höheren Förderbetrag zu erhalten.
Verbesserte Fördersätze für kleine und mittlere Unternehmen
Kleine und mittlere Unternehmen profitieren somit besonders von der überarbeiteten Förderung.
Berücksichtigung von Sachinvestitionen
Dies stellt eine wichtige Erweiterung der förderfähigen Aufwendungen dar, die bisher auf Personalkosten und Auftragsforschung beschränkt waren.
Verbesserungen für forschende Einzelunternehmer
Diese Erhöhung macht die Forschungszulage für Einzelunternehmer und Mitunternehmer deutlich attraktiver.
Höhere Förderung von Auftragsforschung
Diese Verbesserung unterstützt insbesondere Unternehmen, die mit externen Forschungseinrichtungen kooperieren.
Die neuen Regeln gelten für förderfähige Aufwendungen, die nach dem 27. März 2024 entstehen (Stichtag 28. März 2024).
Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) steigt die Förderquote seit dem 28. März 2024 auf 35% (zuvor 25%). Für Großunternehmen bleibt es bei 25%.
70% bedeutet: Dieser Anteil der Auftragskosten kann in die Bemessungsgrundlage einfließen. Darauf wird anschließend der Fördersatz angewendet (KMU 35%, Großunternehmen 25%).
Nicht der Kaufpreis, sondern Abschreibungen auf bestimmte abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens können förderfähig sein, wenn sie im Projekt erforderlich sind und die Voraussetzungen erfüllt sind.
Schreib uns kurz, worum es geht, wir melden uns persönlich und unverbindlich bei dir.
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