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Grundlagen

Ist mein Projekt förderfähig? Forschungszulage-Check

20. März 2026 · Erich Lehmann
Artikel mit KI erklären

Warum lohnt sich die Forschungszulage besonders?

Die Forschungszulage ist für viele Unternehmen die „einfachste" FuE-Förderlogik in Deutschland, weil sie nicht an KMU-Kriterien gebunden ist und planbar in die Steuer wirkt. Wenn du FuE-Kosten hast, kann sie eine sehr attraktive Option sein – gerade auch, wenn du keine klassischen Zuschussprogramme mit Wettbewerb, Stichtagen oder Gutachterrunden nutzen möchtest.

Mehr Überblick bekommst du hier:

  • Forschungszulage: Einstieg & Voraussetzungen: Zum Guide
  • Berechnung der Kosten & förderfähige Aufwände: Zum Guide

Schritt 1: Fällt dein Vorhaben unter „FuE"?

Für die Forschungszulage muss dein Projekt mindestens einem dieser drei Bereiche zuzuordnen sein:

  • Grundlagenforschung: Erkenntnisgewinn ohne unmittelbaren kommerziellen Fokus.
  • Industrielle Forschung: Wissenschaftlich/ingenieurmäßig getriebene Lösungsfindung für konkrete Fragestellungen.
  • Experimentelle Entwicklung: Entwicklung/Verbesserung von Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen – mit echter technischer Unsicherheit.

Wenn dein Projekt hingegen „nur" Implementierung, Standard-Engineering oder reine Anpassung ohne technische Ungewissheit ist, wird es meist schwierig.

Schritt 2: Erfüllt dein Projekt die Kernkriterien?

In der Praxis kannst du deine Förderfähigkeit gut mit einer kurzen Checkliste einschätzen. Typische Merkmale förderfähiger Projekte sind:

  • Neuartigkeit: Du erzeugst neue Erkenntnisse oder übertriffst den Stand der Technik. Mehr dazu im Beitrag Was bedeutet Neuartigkeit?
  • Schöpferisch: Die Lösung ist nicht „naheliegend" oder reine Routine. Mehr dazu im Beitrag Was bedeutet schöpferisch?
  • Systematisch/planmäßig: Es gibt einen klaren Arbeitsplan (z. B. Arbeitspakete, Meilensteine, Budget). Mehr dazu im Beitrag Was bedeutet planmäßig?
  • Reproduzierbar & dokumentierbar: Ergebnisse und Vorgehen werden so dokumentiert, dass sie nachvollziehbar sind.
  • Ungewissheit/Risiko: Es ist offen, ob und wie das Ziel technisch erreicht wird. Mehr dazu im Beitrag Was bedeutet ungewiss?

Diese Logik ist zentral, weil die BSFZ (Bescheinigungsstelle Forschungszulage) Vorhaben insbesondere anhand von Neuartigkeit, Risiko/Unwägbarkeit und Planmäßigkeit bewertet. Mehr zur BSFZ und dem Bescheinigungsverfahren.

Offizielle Anlaufstellen:

Schritt 3: Typische „grüne" und „rote" Signale aus der Praxis

Häufig förderfähig (wenn sauber abgegrenzt)

  • Entwicklung eines neuen Algorithmus oder einer neuartigen Datenverarbeitung mit messbarer technischer Verbesserung
  • Prototyping, Testreihen, Validierung, wenn das Ergebnis technisch offen ist
  • Entwicklung neuer Materialien/Komponenten/Verfahren mit nachweisbarer Unsicherheit

Häufig nicht förderfähig

  • Reine Routineentwicklung (z. B. Standard-Feature, UI-Anpassungen, Migration ohne technische Unwägbarkeit)
  • „Copy & Paste"-Implementierungen bekannter Lösungen ohne Forschungsanteil
  • Maßnahmen ohne belastbaren FuE-Plan oder ohne technische Hypothese/Ungewissheit

Schritt 4: Der pragmatische Schnelltest (5 Fragen)

Beantworte diese Fragen mit „Ja" – je öfter, desto besser:

  1. Gibt es ein technisches Problem, das nicht trivial lösbar ist?
  2. Ist unklar, ob die Lösung funktioniert (technisches Risiko)?
  3. Erarbeitest du neue Erkenntnisse, statt nur Bestehendes zu übernehmen?
  4. Gibt es einen Projektplan (Ziele, Arbeitspakete, Meilensteine, Budget)?
  5. Kannst du den Prozess dokumentieren (Versuche, Entscheidungen, Ergebnisse)?

Wenn du hier mindestens 3–4× „Ja" hast, lohnt sich meist eine strukturierte Prüfung für die Forschungszulage.

Nächster Schritt: Förderfähigkeit kurz prüfen lassen

Wenn du schnell Klarheit willst, ist der beste Weg eine kurze Vorprüfung anhand deines Projektziels, Stand-der-Technik-Abgrenzung, Arbeitspakete und Kostenstruktur.

Mehr zu den wichtigsten Begriffen rund um die Forschungszulage und zum Antragstellungsprozess.

Häufige Fragen

Dass dein Vorhaben echte Forschung und Entwicklung ist und die Kriterien Neuartigkeit, technische Unwägbarkeit und Planmäßigkeit erfüllt.

Nein. Die Forschungszulage steht grundsätzlich allen steuerpflichtigen Unternehmen offen – unabhängig von Größe oder Rechtsform.

Die BSFZ entscheidet im Bescheinigungsverfahren, ob dein FuE-Vorhaben die Kriterien erfüllt. Danach wird die Forschungszulage steuerlich geltend gemacht.

Mindestens: Projektziel, Stand-der-Technik-Abgrenzung, technische Risiken/Unwägbarkeiten, Arbeitspakete/Meilensteine, grobe Kostenplanung und eine saubere FuE-Dokumentation.

Routineentwicklungen als FuE zu „verkaufen", fehlende Abgrenzung zum Stand der Technik, zu wenig technische Ungewissheit – und vor allem: zu wenig Plan & Dokumentation.

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