Kriterium Neuartigkeit der Forschungszulage erklärt
Was bedeutet ‘Neuartigkeit’ bei der Forschungszulage? Definition, Praxisbeispiele aus Software & KI und wie du Neuartigkeit im BSFZ-Antrag nachweist.
Das Kriterium "schöpferisch" ist einer der häufigsten Stolpersteine in der Argumentation gegenüber der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ).
Viele Vorhaben sind klar innovativ für das Unternehmen, wirken aber aus Sicht der Prüflogik wie Implementierung bekannter Lösungen. Wer "schöpferisch" sauber beschreibt, erhöht die Chance auf eine positive Bescheinigung deutlich und damit auf die Forschungszulage als planbare Finanzierung für Innovation. Wie das Verfahren insgesamt abläuft, erklärt der Guide zur Antragstellung.
"Schöpferisch" (im FuE-/Innovationssinn) heißt: Eure Arbeiten beruhen auf originären, nicht offensichtlichen Konzepten und Hypothesen – also auf eigener, kreativer Problemlösung mit technischem Erkenntnisgewinn, nicht auf Routine.
Typische Merkmale schöpferischer Arbeiten:
Wichtig: "Schöpferisch" bedeutet nicht "künstlerisch kreativ", sondern technisch/wissenschaftlich originär.
Woher das Kriterium kommt, erklärt das Frascati-Handbuch der OECD. Es ist die international anerkannte Definitionsgrundlage für Forschung und Entwicklung und nennt fünf Merkmale, die eine Tätigkeit gemeinsam erfüllen muss, um als FuE zu gelten:
(Quelle: OECD, Frascati Manual 2015, Kap. 2, sinngemäß)
Die BSFZ prüft in ihrem öffentlichen Prüfleitfaden dagegen nur drei Kriterien: Neuartigkeit, Unwägbarkeit bzw. Risiko und Planmäßigkeit. Ein eigenes Prüfkriterium "schöpferisch" gibt es dort nicht. Das Merkmal geht in Neuartigkeit und Unwägbarkeit auf: Wer neues Wissen über den Stand der Technik hinaus anstrebt und dabei technisch offene Fragen klären muss, arbeitet in aller Regel schöpferisch. Für euren Antrag heißt das: "Schöpferisch" belegt ihr nicht in einem eigenen Absatz, sondern indem ihr Neuartigkeit und technisches Risiko konkret begründest. Die drei BSFZ-Kriterien im Detail erklärt der Guide zu den Voraussetzungen.
Auch wenn diese Tätigkeiten "im Projekt" anfallen, sind sie in der Regel nicht die Innovationsarbeit selbst.
Schöpferisch, wenn ihr z. B.:
Nicht schöpferisch, wenn ihr nur:
Welche Software- und KI-Vorhaben typischerweise förderfähig sind, zeigt die Seite zu Software- und KI-Unternehmen.
Schöpferisch, wenn ihr:
Nicht schöpferisch, wenn ihr:
Schöpferisch, wenn die Datensammlung/-analyse integraler Bestandteil der Innovation ist, z. B.:
Nicht schöpferisch, wenn es nur:
Design ist meist kein FuE. Ausnahme: Design ist unverzichtbarer Bestandteil der Innovationsarbeit (z. B. wenn Design-Entscheidungen technisch bedingte Hypothesen/Tests auslösen).
Wenn ihr das Kriterium beschreiben wollt, helfen diese Bausteine:
Merksatz: Schöpferisch = eigene, nicht triviale technische Problemlösung + systematische Validierung.
Die Forschungszulage ist in vielen Innovationsvorhaben attraktiv, weil sie technologieoffen ist und nicht nur "Laborforschung" abdeckt, sondern häufig produkt- und software-nahe Innovation – entscheidend ist der Nachweis von Neuartigkeit, Risiko/Unwägbarkeit und Planmäßigkeit.
Wenn ihr das sauber darstellt, kann die Forschungszulage ein starker, wiederholbarer Finanzierungsbaustein für eure Innovationsroadmap sein. Die gesetzliche Grundlage erklärt der Guide FZulG erklärt, wie sich die Förderhöhe ergibt, der Guide zur Berechnung.
Offizielle Stellen (für Einordnung & Prozess):
Wenn ihr das Vorhaben ehrlich als "Standard-Implementierung" beschreiben könnt, ist es meist nicht schöpferisch. Wenn ihr dagegen Hypothesen, Varianten, Tests und technische Unwägbarkeiten braucht, seid ihr nah dran.
Ja, wenn die Kombination nicht offensichtlich ist und zu einer neuen oder wesentlich verbesserten Lösung führt – und ihr dabei technische Unsicherheit systematisch reduziert.
Meist nein. "Teil des Projekts" reicht nicht: Die Tätigkeit muss selbst eine begünstigte Innovations-/FuE-Tätigkeit sein. Organisatorisches und Vermarktung sind typischerweise unterstützend, aber nicht die technische Innovationsarbeit.
In der Regel nein. Ausnahme: Debugging ist Teil der laufenden Innovationsphase, weil ihr dabei eine technische Unwägbarkeit im Entwicklungsprozess systematisch klärt.
Zeitmaker erstellt euren BSFZ-Antrag komplett: von der Einordnung eures Vorhabens als F&E über die Abgrenzung schöpferischer Arbeit von Routine bis zur technisch konkreten Projektbeschreibung, die die Prüfer der Bescheinigungsstelle nachvollziehen können. Rückfragen der BSFZ beantwortet Zeitmaker für euch. Wie das abläuft, steht auf der Seite zur Beratung.
Schreib uns kurz, worum es geht, wir melden uns persönlich und unverbindlich bei dir.
Was bedeutet ‘Neuartigkeit’ bei der Forschungszulage? Definition, Praxisbeispiele aus Software & KI und wie du Neuartigkeit im BSFZ-Antrag nachweist.
Die wichtigsten Begriffe zur Forschungszulage: Neuartigkeit, Ungewissheit & Planmäßigkeit einfach erklärt. Vermeide typische Fehler im BSFZ-Antrag.
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