Probenkopf eines automatisierten Laboranalysegeräts über Reagenzienkassetten

Forschungszulage für MedTech & HealthTech: F&E fördern, Regulatorik sauber trennen

Implantate, Sensorik, KI-Diagnostik, Interoperabilität: In MedTech und HealthTech steckt die teure Arbeit in Iterationen, Validierung und Schnittstellen, nicht im Label auf dem Produkt. Genau diese Arbeit fördert die Forschungszulage mit 25%, für KMU 35% der förderfähigen F&E-Kosten. Die Kunst liegt darin, den Entwicklungsanteil von Zulassung und Compliance abzugrenzen. Wir übernehmen den Antrag, ihr investiert weniger als 5 Stunden in 4 Calls.

Fördersatz für KMU
35%Fördersatz für KMU
erfolgsbasiert
100%erfolgsbasiert
Erfolgsquote unserer Anträge
92%Erfolgsquote unserer Anträge

Was in MedTech und HealthTech als förderfähig gilt

Entscheidend ist nie das Label („KI“, „MedTech“, „digital“), sondern die Frage, welche technische Ungewissheit ihr planmäßig löst und wie ihr das nachweisbar macht. Genau daran prüft die BSFZ, entlang von drei Kriterien. Was die einzelnen Merkmale bedeuten:

NeuartigkeitSchöpferischUngewissheitPlanmäßigkeit

Medizinprodukte und Implantate

Neue Implantate, Werkstoffe oder Oberflächenstrukturen, deren Verhalten im Einsatz erst über systematische Versuchsreihen belastbar wird.

Miniaturisierte Sensorik

Sensoren an der Grenze von Baugröße, Signalqualität und Energiebedarf, bei denen offen ist, ob die geforderte Messgenauigkeit erreichbar ist.

KI-gestützte Diagnostik

Bild- und Signalanalyse, bei der Erkennungsrate, Robustheit und Bias erst an realen klinischen Daten geklärt werden.

Interoperabilität und Schnittstellen

Anbindung an KIS, PVS und Geräte, wenn dahinter echte technische Risiken stecken. Das Anbinden einer Standard-API allein reicht nicht.

Digitale Versorgungslösungen

Telemedizin, digitale Therapiebegleitung oder Patientenmanagement mit neuer Entscheidungslogik und datengetriebenen Modellen, nicht bloße Implementierung.

Herstell- und Prüfprozesse

Fertigungs- oder Prüfverfahren für Medizinprodukte, deren Prozessfenster und Reproduzierbarkeit ihr erst erarbeiten müsst.

Ein Vorhaben ist selten komplett drin oder komplett draußen. Reine Zulassungs- und Compliance-Arbeit ist nicht förderfähig, die Entwicklungsarbeit davor und daneben oft schon. Bei klinischen Studien kommt es auf den F&E-Charakter der jeweiligen Phase an. Deshalb entscheidet die saubere Abgrenzung im Antrag über die Höhe der Förderung.

Ihr wisst nicht, wo bei euch die Grenze zwischen Entwicklung und Regulatorik verläuft? Genau das ordnen wir im Call ein, 5 Minuten reichen für eine erste Einschätzung.

Abgrenzung im Call klären

Welche Kosten ihr ansetzen könnt

In MedTech und HealthTech liegt der Aufwand meist bei den Köpfen: Entwicklung, Datenarbeit, Validierung, Integration. Ab 2026 kommen Gemeinkosten pauschal dazu, allerdings an eine Bedingung geknüpft.

Personalkosten
Zu 100% ansetzbar: Entwicklung, Algorithmen, Datenaufbereitung, Test und Validierung, anteilig nach F&E-Zeit
Auftragsforschung
70% des Entgelts externer F&E-Aufträge (für Aufwendungen bis 27.03.2024: 60%), etwa Speziallabore oder Entwicklungspartner, Auftragnehmer mit Sitz in EU/EWR
Abschreibungen
Auf neu angeschaffte bewegliche Wirtschaftsgüter bei ausschließlicher F&E-Nutzung, etwa Prüf- und Messtechnik (Anschaffung nach dem 27.03.2024)
Gemeinkostenpauschale
20% pauschal auf die direkten Projektkosten, aber nur für Vorhaben mit Beginn ab 2026. Laufende Projekte profitieren nicht automatisch
Eigenleistungen
100€/h für Tätigkeiten ab 2026 (bis Ende 2025: 70€/h), für Einzelunternehmer und Mitunternehmer, max. 40 Stunden pro Woche
Fördersatz
25% der förderfähigen Aufwendungen, 35% für KMU
Bemessungsgrundlage
Bis 12 Mio.€ pro Jahr ab 2026 (28.03.2024 bis Ende 2025: 10 Mio.€, davor 4 Mio.€); bei rückwirkenden Anträgen gelten die damaligen Höchstbeträge

Häufige Zweifel

Die typischen MedTech-Irrtümer

Drei Sätze, die in Erstgesprächen fast immer fallen, und was wirklich gilt:

„Wir entwickeln ein Produkt, keine Studie.“

Für die Forschungszulage braucht ihr weder eine klinische Studie noch eine Publikation. Gefördert wird die Entwicklungsarbeit selbst, sobald sie eine offene technische Frage klärt, etwa bei Werkstoff, Oberfläche, Miniaturisierung, Sensorik oder Algorithmus.

„Wir machen Software, das ist keine Forschung.“

Die Forschungszulage ist technologieoffen. Algorithmenentwicklung, Robustheits- und Bias-Arbeit, Datenaufbereitung und Systemintegration mit nachweisbarem technischem Risiko können F&E sein. Nicht förderfähig sind dagegen UI/UX-Arbeit und das Anbinden von Standard-Schnittstellen ohne technische Ungewissheit.

„Unsere Entwicklung ist doch nur Anpassung an die Norm.“

Eine Norm zu kennen ist Routine, ihre Werte zu erreichen oft nicht. Wenn ihr dafür Material, Konstruktion, Sensorik oder Algorithmus neu auslegen und im Versuch absichern müsst, steckt genau dort die technische Ungewissheit, auf die es ankommt. Die regulatorische Arbeit rundherum bleibt außen vor, sie wird im Antrag sauber abgegrenzt.

Ihr erkennt euch in einem dieser Sätze wieder? Dann klären wir im Call, was bei euch tatsächlich zählt.

Förderfähigkeit im Call prüfen

8 Vorteile

Warum ist die Forschungszulage eine gute Fördermöglichkeit?

Im Vergleich zu klassischen Förderprogrammen ist die Forschungszulage für die meisten Unternehmen die bessere Wahl.

  • 1

    Rechtsanspruch

    Kein Wettbewerb um Budgets: Wenn die Kriterien erfüllt sind, muss gefördert werden.

  • 2

    Bis zu 4 Jahre rückwirkend

    Auch abgeschlossene Projekte können noch gefördert werden.

  • 3

    Branchenoffen

    Software, Maschinenbau, MedTech, Bau: F&E ist F&E, egal in welcher Branche.

  • 4

    Auch ohne Gewinn

    Keine Steuerlast nötig, die Zulage wird als Gutschrift ausgezahlt.

  • 5

    Weniger Bürokratie

    Kein Projektplan vorab, keine Zwischenberichte, kein Verwendungsnachweis.

  • 6

    Voll digitaler Prozess

    Antrag über BSFZ-Portal und ELSTER, kein Papier, kein Postweg.

  • 7

    Thematisch offen

    Kein starrer Themenkatalog: Produktentwicklung, Prozessinnovation, alles zählt.

  • 8

    Breite Kostenbasis

    Personalkosten, Auftragsforschung und Wirtschaftsgüter sind förderfähig.

Aus der Praxis

Echte Projekte aus dieser Branche, mit den tatsächlich bewilligten Fördersummen.

Scaneca
Medizintechnik

Mobile Körperscanner: virtuelle Kopie des Körpers, Haltungsanalyse und gesundheitsrelevante Parameter in einem Messvorgang. 280.000€ Forschungszulage für die Entwicklung der 3D-Körperscanner.

Scaneca

Medizintechnik280.000€ Forschungszulage

Case Study lesen →
voize
KI & Healthcare

KI-gestützte Sprachdokumentation für die Pflege. 315.000€ Forschungszulage für die Weiterentwicklung ihrer KI-Modelle.

voize

YW22KI & Healthcare315.000€ Forschungszulage

Case Study lesen →

Häufige Fragen aus MedTech & HealthTech

Vorhaben, in denen ihr technische Unsicherheiten planmäßig löst: neue Implantate, Werkstoffe und Oberflächenstrukturen, miniaturisierte Sensorik, KI-gestützte Diagnostik, Interoperabilitäts- und Schnittstellenentwicklung, Algorithmen für medizinische Daten inklusive Robustheit und Bias-Reduktion sowie neue Herstell- und Prüfprozesse. Der Innovationskern muss technisch begründet sein, eine Weltneuheit braucht ihr nicht.
Die Zulassungsarbeit selbst nicht. Regulatorische und administrative Tätigkeiten rund um Zulassung, Eintragung und Compliance gelten nicht als F&E. Die Entwicklungsarbeit, die davor oder parallel läuft und technische Unsicherheiten löst, kann dagegen förderfähig sein. Im Antrag müssen beide Anteile getrennt und der innovative Teil technisch hergeleitet werden.
Pauschal lässt sich das nicht sagen, es kommt auf den F&E-Charakter der jeweiligen Phase an. Studien- und Bewertungsphasen, die primär der Zulassungsdokumentation dienen, sind in der Regel nicht bescheinigungsfähig. Klärt eine Untersuchung dagegen eine offene technische Frage im Entwicklungsvorhaben, kann sie zum förderfähigen Teil gehören. Entscheidend ist, was ihr technisch klärt und wie ihr es dokumentiert.
Ja, wenn ein technischer Kern erkennbar ist. Typisch förderfähig sind Datenprobleme, Performancegrenzen, Robustheitsfragen und Integrationsrisiken, die ihr systematisch löst. Nicht förderfähig sind Produktpflege und reine Implementierung, ebenso UI/UX-Arbeit und Standard-Anbindungen, solange dahinter keine technische Ungewissheit steckt. Der Unterschied liegt in der Beschreibung: nicht „wir bauen KI“, sondern welche technische Hürde ihr mit welchem Vorgehen nehmt.
Personalkosten sind der größte Block und zu 100% ansetzbar, anteilig nach F&E-Zeit. Dazu kommen Auftragsforschung mit 70% des Entgelts bei Auftragnehmern in EU/EWR und Abschreibungen auf bewegliche Wirtschaftsgüter bei ausschließlicher F&E-Nutzung. Ab 2026 steigt die Bemessungsgrundlage auf 12 Mio.€ pro Jahr (28.03.2024 bis Ende 2025: 10 Mio.€, davor 4 Mio.€), und es gibt zusätzlich eine Gemeinkostenpauschale von 20% auf die direkten Projektkosten, aber nur für Vorhaben mit Beginn ab 2026. Eigenleistungen von Einzelunternehmern und Mitunternehmern zählen ab 2026 mit 100€/h, bis Ende 2025 mit 70€/h.
Ja. Aufwendungen lassen sich rückwirkend geltend machen, solange die Festsetzungsfrist des jeweiligen Steuerbescheids läuft, regelmäßig 4 Jahre. Wichtig ist dabei weniger „das Projektjahr“ als der Zeitpunkt, zu dem die Aufwendungen angefallen sind, und teils auch, wann das Vorhaben begonnen hat. An diesen Stichtagen entsteht in der Praxis der meiste Schaden.
Ja, zwei dokumentierte Fälle: Für die KI-gestützte Pflegedokumentation von voize wurden 314.825€ Forschungszulage gesichert, für die mobilen 3D-Körperscanner von Scaneca 280.000€. In beiden Fällen lag der förderfähige Kern nicht im Produktversprechen, sondern in Iterationen, Validierung, Integration und Stabilisierung. Beide Vorhaben sind als Case Study im Blog beschrieben.

Klärt zuerst, was bei euch wirklich F&E ist

Im Erstgespräch ordnen wir eure Entwicklungsprojekte ein: welcher Teil förderfähig ist, wo die Grenze zur Zulassungsarbeit verläuft und welche Kosten ihr realistisch ansetzen könnt. 5 Minuten reichen für eine erste Einschätzung.

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