Turmdrehkran über einem Rohbau mit Betonskelett und Gerüst

Forschungszulage für Bauunternehmen: Entwicklung im Bau ist förderfähig

Neue Betonrezepturen, serielles Bauen, automatisierte Bauprozesse, KI in der Bauablaufplanung: F&E im Bau passiert selten im Labor, sondern im Technikum, im Baubüro und auf der Baustelle. Genau diese Arbeit fördert die Forschungszulage mit 25%, für KMU 35% der förderfähigen F&E-Kosten. Anders als ein Zuschuss hängt sie an keinem Fördertopf, sondern ist ein steuerlicher Rechtsanspruch. Euer Aufwand: 4 Calls, insgesamt unter 5 Stunden.

Fördersatz für KMU
35%Fördersatz für KMU
rückwirkend möglich
4 Jahrerückwirkend möglich
erfolgsbasiert
100%erfolgsbasiert

Was im Bau als förderfähig gilt

Die BSFZ prüft jedes Vorhaben an drei Kriterien. Entscheidend ist nicht, ob ihr eine Forschungsabteilung habt, sondern ob ihr eine technische Frage löst, deren Ausgang offen ist. Was die einzelnen Merkmale bedeuten:

NeuartigkeitSchöpferischUngewissheitPlanmäßigkeit

Betonrezepturen und CO₂-reduzierte Bindemittel

Neue Rezepturen und Verfahren, bei denen Festigkeit, Abbindeverhalten oder Dauerhaftigkeit erst über Versuchsreihen abgesichert werden können.

Serielles und modulares Bauen

Vorgefertigte Bauteile und neue Fügeprinzipien, deren Toleranzen, Bauphysik und Montageablauf technisch noch nicht abgesichert sind.

Automatisierte Baustellenprozesse

Prototyping und Erprobung automatisierter Abläufe auf der Baustelle, bei denen erst der Versuch zeigt, ob das Verfahren trägt.

KI und Sensorik im Bauablauf

Algorithmen für Prognose, Qualitätskontrolle oder Sensorauswertung, deren Ergebnisgüte unter Baustellenbedingungen ungewiss ist.

Neue Baustoffe

Entwicklung von Baustoffen und Bauteilen, auch bei Zulieferern und Baustoffunternehmen, inklusive der Erprobung bis zur Zertifizierungsreife.

Mess- und Prüfverfahren

Zustandsdiagnostik und zerstörungsfreie Prüfungen, bei denen Messprinzip oder Auswertung selbst entwickelt werden müssen.

Es muss nicht das ganze Bauvorhaben sein. Förderfähig ist der Entwicklungsanteil, und der steckt oft in einzelnen Arbeitspaketen. Entscheidend ist, dass Stand der Technik, technisches Ziel und Lösungsweg nachvollziehbar dargestellt sind, denn geprüft wird das von Technikern.

Ihr seid unsicher, ob euer Vorhaben dazugehört? 5 Minuten Call reichen für eine erste Einordnung, danach wisst ihr, ob sich der Aufwand lohnt.

Vorhaben einordnen lassen

Welche Kosten ihr ansetzen könnt

Der größte Hebel liegt im Bau bei den eigenen Leuten: Konstruktion, Technikum, Software und die Bauleitung, soweit sie im Erprobungsteil arbeitet. Die reinen Herstellkosten des Bauwerks gehören nicht dazu.

Personalkosten
Zu 100% ansetzbar, anteilig nach F&E-Zeit: Entwicklung, Konstruktion, Versuchsdurchführung, Softwareentwicklung
Auftragsforschung
70% des Entgelts (für Aufwendungen bis 27.03.2024: 60%), wenn Materiallabor, Prüfinstitut oder Hochschule ihren Sitz in der EU oder im EWR haben
Gemeinkostenpauschale
20% pauschal auf die direkten Projektkosten, für Vorhaben mit Beginn ab 2026
Eigenleistungen
100€/h für Tätigkeiten ab 2026 (bis Ende 2025: 70€/h), für Einzelunternehmer und Mitunternehmer, max. 40 Stunden pro Woche
Fördersatz
25% der förderfähigen Aufwendungen, 35% für KMU
Bemessungsgrundlage
Bis 12 Mio.€ pro Jahr ab 2026 (28.03.2024 bis Ende 2025: 10 Mio.€, davor 4 Mio.€); bei rückwirkenden Anträgen gelten die damaligen Höchstbeträge
Wirtschaftsgüter
Abschreibungen auf neu angeschaffte bewegliche Wirtschaftsgüter (z.B. Prüf- und Erprobungsgeräte) bei ausschließlicher F&E-Nutzung, Anschaffung nach dem 27.03.2024
Nicht über die Forschungszulage
Serien- und Produktionsinvestitionen in Baumaschinen, BIM-Einführung oder IT-Infrastruktur, dafür sind KfW- und Landesprogramme da. Förderfähig ist die Entwicklung dahinter: eigene Algorithmen, eigene Sensorik, eine neue Methodik mit offenem Ergebnis

Häufige Zweifel

Drei Sätze, die wir aus dem Bau ständig hören

Was Bauunternehmen von der Forschungszulage abhält, und was wirklich gilt:

„Wir bauen, wir forschen nicht.“

F&E im Bau steckt selten in einem Labor, sondern in der Rezeptur, im Fügedetail, im Montageablauf und in der Software. Sobald der technische Ausgang offen ist und ihr systematisch vorgeht, also Hypothese, Versuch, Iteration, seid ihr genau im Kern der Förderkriterien.

„Für den Bau gibt es doch bessere Zuschüsse.“

Das ZIM war lange die naheliegende Alternative. Seit dem 7. Juli 2026 nimmt das BMWE aber, mit wenigen Ausnahmen, keine neuen ZIM-Anträge mehr an, auch keine Projektskizzen, eine Wiederaufnahme wird frühestens für Anfang 2027 angestrebt. Die Forschungszulage ist dagegen ein steuerlicher Rechtsanspruch: kein begrenzter Fördertopf, kein Wettbewerb um Budgets, kein Antragsstopp.

„Bei uns rechnet niemand Stunden auf Projekte, das weisen wir nie nach.“

Ihr braucht dafür kein neues Zeiterfassungssystem. Bautagebücher, Aufmaße, Projektakten und Nachträge enthalten meist genug, um F&E-Zeiten einem Vorhaben zuzuordnen. Wir bringen das in die Form, die das Finanzamt später sehen will.

Ihr erkennt euch in einem dieser Sätze wieder? Dann klären wir im Call, was bei euch tatsächlich zählt.

Förderfähigkeit im Call prüfen

8 Vorteile

Warum ist die Forschungszulage eine gute Fördermöglichkeit?

Im Vergleich zu klassischen Förderprogrammen ist die Forschungszulage für die meisten Unternehmen die bessere Wahl.

  • 1

    Rechtsanspruch

    Kein Wettbewerb um Budgets: Wenn die Kriterien erfüllt sind, muss gefördert werden.

  • 2

    Bis zu 4 Jahre rückwirkend

    Auch abgeschlossene Projekte können noch gefördert werden.

  • 3

    Branchenoffen

    Software, Maschinenbau, MedTech, Bau: F&E ist F&E, egal in welcher Branche.

  • 4

    Auch ohne Gewinn

    Keine Steuerlast nötig, die Zulage wird als Gutschrift ausgezahlt.

  • 5

    Weniger Bürokratie

    Kein Projektplan vorab, keine Zwischenberichte, kein Verwendungsnachweis.

  • 6

    Voll digitaler Prozess

    Antrag über BSFZ-Portal und ELSTER, kein Papier, kein Postweg.

  • 7

    Thematisch offen

    Kein starrer Themenkatalog: Produktentwicklung, Prozessinnovation, alles zählt.

  • 8

    Breite Kostenbasis

    Personalkosten, Auftragsforschung und Wirtschaftsgüter sind förderfähig.

Häufige Fragen aus dem Bau

Alles, bei dem ihr eine technische Unsicherheit systematisch löst: neue Betonrezepturen und CO₂-reduzierte Bindemittel, serielles und modulares Bauen, automatisierte Baustellenprozesse, KI und Sensorik zur Bauablaufoptimierung, neue Baustoffe sowie neue Mess- und Prüfverfahren wie Zustandsdiagnostik oder zerstörungsfreie Prüfung. Eine Weltneuheit braucht ihr nicht, gefragt sind Neuheit gegenüber dem Stand der Technik, technisches Risiko und planmäßiges Vorgehen.
Weil sie branchenoffen ist und nicht als Projektwettbewerb mit Stichtagen und Ranking funktioniert. Wenn ein Vorhaben die FuE-Kriterien erfüllt, läuft es über die Bescheinigung der BSFZ und die anschließende steuerliche Geltendmachung. Beantragen könnt ihr laufend, auch für Vorhaben, die längst gestartet oder abgeschlossen sind. Anspruchsvoll ist dabei nicht die Frist, sondern die technische Argumentation.
Grundsätzlich ja, nur nicht für dieselben Kosten im selben Projekt. Praktisch ist das derzeit ohnehin keine Option: Das ZIM nimmt seit dem 7. Juli 2026 keine neuen Anträge an, ausgenommen sind nur Anträge im Rahmen internationaler bilateraler und multilateraler Ausschreibungen; eine Wiederaufnahme wird frühestens für Anfang 2027 angestrebt. Wer jetzt plant, setzt die Forschungszulage als Grundförderung auf und ergänzt Zuschüsse später, sauber getrennt nach Kostenpositionen.
Der wichtigste Block sind Personalkosten, zu 100% ansetzbar und anteilig nach F&E-Zeit. Dazu kommt Auftragsforschung mit 70% des Entgelts, wenn Materiallabor, Prüfinstitut oder Hochschule in der EU oder im EWR sitzen. Ab 2026 kommen eine Gemeinkostenpauschale von 20% auf die direkten Projektkosten für neu beginnende Vorhaben und 100€/h für Eigenleistungen von Einzelunternehmern und Mitunternehmern dazu, bis Ende 2025 sind es 70€/h. Die Bemessungsgrundlage liegt ab 2026 bei bis zu 12 Mio.€ pro Jahr (28.03.2024 bis Ende 2025: 10 Mio.€, davor 4 Mio.€), der Fördersatz bei 25%, für KMU bei 35%.
Ja. Aufwendungen können rückwirkend geltend gemacht werden, solange die Festsetzungsfrist des jeweiligen Steuerbescheids läuft, regelmäßig 4 Jahre. Der genaue Beginn hängt unter anderem davon ab, wann die Steuererklärung abgegeben wurde. Gerade im Bau lohnt der Rückblick, weil Entwicklungsanteile in abgeschlossenen Projekten oft nie als F&E erfasst wurden.
Nachvollziehbar sein müssen Ziele, Arbeitspakete, Tests, Fehlversuche, Iterationen und Ergebnisse, dazu die Zeitanteile der beteiligten Personen. Im Bau liegt genau das verstreut in Projektakten, Bautagebüchern und Prüfberichten. Deshalb läuft die Zusammenarbeit über 4 Calls mit insgesamt unter 5 Stunden Aufwand bei euch: Interviews, Kostenstruktur und Antragstexte kommen von uns als Vorschlag, ihr reviewt. Und falls die BSFZ Rückfragen hat, lässt sich nachbessern und erneut einreichen, final sind erst die Entscheidungen des Finanzamts.

Sprecht mit Leuten, die eure Bautechnik verstehen

Im Erstgespräch klären wir, welche eurer Vorhaben die F&E-Kriterien erfüllen und welche Kosten ihr realistisch ansetzen könnt. 5 Minuten reichen für eine erste Einordnung.

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