Parabolantennen einer Bodenstation für Satellitenkommunikation auf einer Wiese

Forschungszulage für Defense-Tech und Dual-Use: technologieoffen, aber nicht trivial

Sensorik, autonome Systeme, sichere Kommunikation, Robotik, Werkstoffe: Der Kern eurer Arbeit ist Entwicklung mit offenem technischem Ausgang, und die Personalkosten dafür sind hoch. Das Forschungszulagengesetz grenzt förderfähige Vorhaben über F&E-Kriterien ab, nicht über Branchen oder Anwendungsfelder. Heikel sind die Verfahrensfragen: Was lässt sich in einem BSFZ-Antrag beschreiben, wenn Teile eingestuft sind, und was ist eigene F&E, was Auftragsentwicklung für einen öffentlichen Auftraggeber? Diese Fragen gehören vor den Antrag. Den Antrag übernehmen wir, ihr investiert weniger als 5 Stunden in 4 Calls.

Fördersatz für KMU
35%Fördersatz für KMU
erfolgsbasiert
100%erfolgsbasiert
Erfolgsquote unserer Anträge
92%Erfolgsquote unserer Anträge

Was in Defense-Tech und Dual-Use als F&E gilt

Das Segment wächst schnell, und die Finanzierungsseite bewegt sich: Die Startup- und Scaleup-Strategie der Bundesregierung (Juli 2026, rund 150 Einzelpunkte) sieht ein neues Vehikel für Direktbeteiligungen des Bundes an Start-ups und Scale-ups mit militärisch nutzbaren Produkten vor, und der European Innovation Council hat Accelerator und STEP Scale Up für Dual-Use geöffnet sowie ein eigenes STEP Defence Scale Up mit 100 Mio.€ Budget aufgelegt. An den Kriterien der Forschungszulage ändert das nichts. Maßgeblich sind die F&E-Kriterien des Gesetzes, die die BSFZ zu drei Prüfkriterien bündelt, nicht das Anwendungsfeld. Was die einzelnen Merkmale bedeuten:

NeuartigkeitSchöpferischUngewissheitPlanmäßigkeit

Sensorik und Signalverarbeitung

Detektion an der Grenze von Reichweite, Störfestigkeit und Falschalarmrate, bei der offen ist, ob die geforderte Erkennungsleistung unter Realbedingungen erreichbar ist.

Autonome und unbemannte Systeme

Navigations-, Missions- und Ausweichlogik unbemannter Land-, Luft- oder Seesysteme, deren Verhalten erst in systematischen Erprobungsreihen belastbar wird.

Sichere Kommunikation

Wellenformen, Mesh-Verfahren und Kryptografie-Integration für Verbindungen, die unter Störung, Bandbreitenmangel und Latenz noch tragen sollen.

Ortung und Navigation ohne GNSS

Trägheits-, Bild- oder Magnetfeldnavigation als Rückfallebene, wenn Satellitensignale gestört oder nicht verfügbar sind, mit offener Frage nach der erreichbaren Driftrate.

Werkstoffe und Fertigung

Neue Werkstoffe, Beschichtungen oder additive Verfahren, deren Prozessfenster und Materialverhalten ihr erst erarbeiten müsst.

Robotik und Bedienkonzepte

Manipulatoren, Teleoperation und Lagebilddarstellung, bei denen Regelgüte, Latenz und Ausfallverhalten technisch ungewiss sind. Reine Oberflächengestaltung zählt nicht.

Ein Vorhaben ist selten komplett drin oder komplett draußen. In Defense-Tech verläuft die Trennlinie zusätzlich entlang von Finanzierung und Geheimhaltung: eigenfinanzierte Entwicklung, Auftragsentwicklung für einen öffentlichen Auftraggeber und bereits anderweitig geförderte Anteile müssen im Antrag sauber auseinandergehalten werden. Eine Zusage, dass ein Verteidigungsvorhaben bescheinigungsfähig ist, gibt es vorab nicht, weder von uns noch von sonst jemandem. Das entscheidet die BSFZ am Einzelfall, festgesetzt wird die Forschungszulage danach vom Finanzamt.

Ihr wisst nicht, welcher Teil eures Portfolios eigene F&E ist und was sich unter euren Auflagen überhaupt beschreiben lässt? Genau das sortieren wir im Call, 5 Minuten reichen für eine erste Einschätzung.

Abgrenzung im Call klären

Welche Kosten ihr ansetzen könnt

In Defense-Tech steckt der Aufwand fast vollständig in Köpfen, Prototypen und Erprobung. Der Kostenteil ist weniger heikel als die Vorhabensbeschreibung, entscheidet aber über die Höhe der Förderung.

Personalkosten
Zu 100% ansetzbar: Entwicklung, Konstruktion, Software, Test und Erprobung, anteilig nach F&E-Zeit
Auftragsforschung
70% des Entgelts externer F&E-Aufträge (für Aufwendungen bis 27.03.2024: 60%), etwa an Institute oder Entwicklungspartner, Auftragnehmer mit Sitz in EU/EWR
Abschreibungen
Auf neu angeschaffte bewegliche Wirtschaftsgüter bei ausschließlicher F&E-Nutzung, etwa Mess-, Prüf- und Erprobungstechnik (Anschaffung nach dem 27.03.2024)
Gemeinkostenpauschale
20% pauschal auf die direkten Projektkosten, aber nur für Vorhaben mit Beginn ab 2026. Laufende Projekte profitieren nicht automatisch
Eigenleistungen
100€/h für Tätigkeiten ab 2026 (bis Ende 2025: 70€/h), für Einzelunternehmer und Mitunternehmer, max. 40 Stunden pro Woche
Keine Doppelförderung
Aufwendungen, für die ihr bereits eine andere Förderung oder staatliche Beihilfe in Anspruch nehmt, gehören nicht in die Bemessungsgrundlage. Bei Zuwendungen oder EU-Mitteln muss die Abgrenzung stehen
Fördersatz
25% der förderfähigen Aufwendungen, 35% für KMU
Bemessungsgrundlage
Bis 12 Mio.€ pro Jahr ab 2026 (28.03.2024 bis Ende 2025: 10 Mio.€, davor 4 Mio.€); bei rückwirkenden Anträgen gelten die damaligen Höchstbeträge

Häufige Zweifel

Die drei Zweifel, die Defense-Teams zuerst nennen

Drei Sätze, die in Erstgesprächen mit Defense-Teams fast immer fallen, und was wirklich gilt:

„Unser Vorhaben ist eingestuft, wir können den Antrag gar nicht schreiben.“

Hängt vom Einzelfall ab: Ihr klärt mit eurem Geheimschutzbeauftragten, welche Beschreibungsebene zulässig ist, und wir prüfen, ob die F&E-Argumentation darauf trägt. Manchmal trägt ein nicht eingestufter Teilbereich die F&E-Argumentation, manchmal bleibt ein Vorhaben ehrlicherweise draußen.

„Wir sind Dual-Use, damit fallen wir durchs Raster.“

Das Forschungszulagengesetz kennt keine Branchen- und keine Verwendungszweckprüfung: Förderfähige Vorhaben sind allein über die F&E-Kriterien definiert. Anders als bei EU-Programmen mit Zivilklausel gibt es hier keine Zweckbindung. Eure Dual-Use-Einordnung bleibt wichtig, aber in Exportkontrolle, Verträgen und Compliance, die parallel laufen.

„Am Ende zahlt der Bund, für uns bleibt da nichts.“

Der eigenfinanzierte Anteil bleibt euch: Vorentwicklung, Technologiereifung, eigene Plattform- und Komponentenarbeit auf eigenes Risiko. Bei Defense-Teams liegt dort oft der größte förderfähige Block, lange bevor ein Auftrag unterschrieben ist. Reine Lieferung nach vorgegebener Spezifikation zählt nicht, diese Trennung machen wir im Antrag sichtbar.

Ihr erkennt euch in einem dieser Sätze wieder? Dann klären wir im Call, was bei euch tatsächlich zählt.

Förderfähigkeit im Call prüfen

8 Vorteile

Warum ist die Forschungszulage eine gute Fördermöglichkeit?

Im Vergleich zu klassischen Förderprogrammen ist die Forschungszulage für die meisten Unternehmen die bessere Wahl.

  • 1

    Rechtsanspruch

    Kein Wettbewerb um Budgets: Wenn die Kriterien erfüllt sind, muss gefördert werden.

  • 2

    Bis zu 4 Jahre rückwirkend

    Auch abgeschlossene Projekte können noch gefördert werden.

  • 3

    Branchenoffen

    Software, Maschinenbau, MedTech, Bau: F&E ist F&E, egal in welcher Branche.

  • 4

    Auch ohne Gewinn

    Keine Steuerlast nötig, die Zulage wird als Gutschrift ausgezahlt.

  • 5

    Weniger Bürokratie

    Kein Projektplan vorab, keine Zwischenberichte, kein Verwendungsnachweis.

  • 6

    Voll digitaler Prozess

    Antrag über BSFZ-Portal und ELSTER, kein Papier, kein Postweg.

  • 7

    Thematisch offen

    Kein starrer Themenkatalog: Produktentwicklung, Prozessinnovation, alles zählt.

  • 8

    Breite Kostenbasis

    Personalkosten, Auftragsforschung und Wirtschaftsgüter sind förderfähig.

Häufige Fragen aus Defense-Tech und Dual-Use

Die Forschungszulage ist technologieoffen: Das Forschungszulagengesetz beschreibt förderfähige Vorhaben über F&E-Kategorien und die Kriterien Neuheit, technische Ungewissheit und planmäßiges Vorgehen, nicht über Branchen oder Anwendungsfelder. Auch die harten Ausschlüsse des Gesetzes sind verwendungszweckneutral: Sie greifen bei Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Definition und bei offenen Beihilfe-Rückforderungen, nicht bei bestimmten Anwendungsfeldern. Daraus folgt aber keine Zusage. Ob ein konkretes Vorhaben bescheinigungsfähig ist, entscheidet die BSFZ am Einzelfall, und bei Defense-Vorhaben kommt die Frage dazu, ob sich Geheimhaltungsauflagen und die geforderte Dokumentationstiefe zusammenbringen lassen. Beides gehört in die Vorklärung. Die BSFZ-Bescheinigung ist die fachliche Grundlage, festgesetzt wird die Forschungszulage danach vom Finanzamt.
Das ist das schwierigste Thema der Branche und lässt sich nicht pauschal beantworten. Der Antrag verlangt eine nachvollziehbare technische Vorhabensbeschreibung: Stand der Technik, technisches Ziel, geplanter Lösungsweg, die offene Ungewissheit. Wenn Teile eures Vorhabens eingestuft sind (VS-Einstufung, Geheimschutzbetreuung, vertragliche Vertraulichkeit), muss vor dem Antrag geklärt werden, welche Beschreibungsebene zulässig ist und ob die F&E-Argumentation auf dieser Ebene noch trägt. Diese Klärung führt ihr mit eurem Geheimschutzbeauftragten und gegebenenfalls dem Auftraggeber, nicht mit uns allein. Wir sagen euch ehrlich, wenn eine Beschreibung so dünn würde, dass ein Antrag keinen Sinn ergibt.
Für das Verfahren selbst wenig: Maßgeblich ist der F&E-Charakter des Vorhabens, nicht der spätere Verwendungszweck. Praktisch relevant wird die Abgrenzung an zwei anderen Stellen. Erstens intern, weil ihr sauber bestimmen müsst, welcher Teil eurer Entwicklung eigenfinanzierte F&E ist und welcher Teil an einem Kundenauftrag hängt. Zweitens außerhalb der Forschungszulage, in Exportkontrolle, Vertragsgestaltung und Compliance. Diese Anforderungen laufen parallel und werden durch eine BSFZ-Bescheinigung weder erfüllt noch berührt.
Der Unterschied liegt darin, wer das technische und wirtschaftliche Risiko trägt. Reine Beschaffung, also Fertigung und Lieferung nach vorgegebener Spezifikation, ist keine F&E. Entwicklungsleistung, die ihr als Auftragnehmer für einen Dritten erbringt, ist in der Regel nicht eure eigene F&E, denn bei Auftragsforschung ist grundsätzlich der Auftraggeber anspruchsberechtigt und kann 70% des Entgelts ansetzen, wenn der Auftragnehmer in der EU oder im EWR sitzt. Für euch bleibt der eigenfinanzierte Anteil: Vorentwicklung, Technologiereifung, die eigene Plattform oder Komponenten, die ihr auf eigenes Risiko weiterentwickelt. In gemischten Projekten muss diese Trennung im Antrag und in der Zeiterfassung erkennbar sein.
Grundsätzlich ja, aber nicht für dieselben Aufwendungen. Für Aufwendungen, die bereits über eine andere Förderung oder staatliche Beihilfe abgedeckt sind, kann die Forschungszulage nicht zusätzlich in Anspruch genommen werden. Das betrifft Zuschüsse, etwa den Grant-Anteil des EIC Accelerator oder nationale Zuwendungen: Die geförderten Kostenanteile müssen sauber herausgerechnet werden, und die Zuordnung muss über die Buchhaltung und die Zeiterfassung nachvollziehbar sein. Reine Beteiligungen wie das STEP Scale Up sind dagegen kein Zuschuss auf Aufwendungen und damit auch keine Doppelförderung. Im Zweifel gehört das vor dem Antrag geprüft, denn ohne diese Abgrenzung wird die Trennung im Nachhinein aufwendig.
Nein. Die Strategie der Bundesregierung vom Juli 2026 setzt an der Kapitalseite an, unter anderem mit der Verstetigung des Deutschlandfonds über 2030 hinaus und einem neuen Vehikel für Direktbeteiligungen des Bundes an Start-ups und Scale-ups mit militärisch nutzbaren Produkten. Auch die Öffnung von EIC Accelerator und STEP Scale Up für Dual-Use und das neue EIC STEP Defence Scale Up mit 100 Mio.€ Budget sind Eigenkapital- und Zuschussinstrumente. Die Kriterien des Forschungszulagengesetzes bleiben davon unberührt. Relevant ist die Entwicklung für euch vor allem in der Abgrenzung: Je mehr öffentliche Mittel im Projekt stecken, desto genauer muss geklärt sein, welche Aufwendungen noch in die Bemessungsgrundlage gehören.
Personalkosten sind der größte Block und zu 100% ansetzbar, anteilig nach F&E-Zeit. Dazu kommen Auftragsforschung mit 70% des Entgelts bei Auftragnehmern in EU/EWR und Abschreibungen auf bewegliche Wirtschaftsgüter bei ausschließlicher F&E-Nutzung, etwa Mess- und Erprobungstechnik. Ab 2026 steigt die Bemessungsgrundlage auf 12 Mio.€ pro Jahr (28.03.2024 bis Ende 2025: 10 Mio.€, davor 4 Mio.€), und es kommt eine Gemeinkostenpauschale von 20% auf die direkten Projektkosten dazu, allerdings nur für Vorhaben mit Beginn ab 2026. Eigenleistungen von Einzelunternehmern und Mitunternehmern zählen ab 2026 mit 100€/h bei maximal 40 Stunden pro Woche, bis Ende 2025 mit 70€/h.
Ja. Aufwendungen lassen sich rückwirkend geltend machen, solange die Festsetzungsfrist des jeweiligen Steuerbescheids läuft, regelmäßig 4 Jahre. Entscheidend ist weniger „das Projektjahr“ als der Zeitpunkt, zu dem die Aufwendungen angefallen sind, und teilweise auch, wann das Vorhaben begonnen hat. Bei Vorhaben mit wechselnder Finanzierung, etwa erst eigenfinanzierte Vorentwicklung und später ein Auftrag, lohnt sich der Blick zurück besonders, weil genau dort oft der eigenfinanzierte F&E-Anteil liegt.

Klärt die Verfahrensfragen, bevor ihr schreibt

Im Erstgespräch ordnen wir ein, welcher Teil eurer Entwicklung eigene F&E ist, welche Beschreibungsebene unter euren Auflagen realistisch ist und welche Kosten in die Bemessungsgrundlage gehören. Wenn ein Vorhaben nicht trägt, sagen wir das auch. 5 Minuten reichen für eine erste Einschätzung.

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