Der Aufruf gehört zu Modul 1, Teilmodul 3 der BIK-Richtlinie. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, deren Technologien im Erfolgsfall in einem Dekarbonisierungsvorhaben der Industrie eingesetzt werden könnten. Der geförderte Teil des Vorhabens muss vollständig in eine dieser Kategorien fallen:
industrielle Forschung
experimentelle Entwicklung
vorhabenbezogene Machbarkeitsstudien
Investitionsvorhaben nach Teilmodul 1 sind in diesem Aufruf nicht ausgeschrieben.
Fristen und Verfahren
Das Verfahren hat zwei Stufen:
Projektskizze bis 6. Dezember 2026 über das Portal easy-Online. Die Skizzen bewertet der Projektträger KEI gemeinsam mit dem Umweltbundesamt.
Ausführlicher Antrag nur für die ausgewählten Skizzen. Über die Förderung entscheidet am Ende das Bundeswirtschaftsministerium.
Gefördert wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Das KEI bietet am 27. Oktober 2026 eine Online-Infoveranstaltung an, die Details stehen auf der Seite zum Förderaufruf.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die Anlagen zur Durchführung industrieller Prozesse betreiben oder planen, sowie Konsortien. Für F&E-Vorhaben ist die Richtlinie etwas offener: Ein Konsortium kann auch Unternehmen ohne eigene Anlagen umfassen, solange mindestens ein Partner industriell produziert und die Ergebnisse in einer Produktionsstätte in Deutschland anwenden will.
Für Softwareunternehmen, Ingenieurdienstleister oder Zulieferer ohne eigene Produktion heißt das: Ohne produzierenden Partner kommt ihr nicht hinein. Hochschulen und Forschungseinrichtungen können unter Leitung eines antragsberechtigten Unternehmens als Vorhabenpartner eingebunden werden. Alle Zuwendungsempfänger brauchen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Förderquoten und Höchstbeträge
Vorhabenart
Förderquote
Höchstbetrag
Industrielle Forschung
bis 50%
35 Mio. €
Experimentelle Entwicklung
bis 25%
25 Mio. €
Machbarkeitsstudien
bis 50%
8,25 Mio. €
Mittlere Unternehmen bekommen 10, kleine Unternehmen 20 Prozentpunkte mehr. Ein kleines Unternehmen kann also für experimentelle Entwicklung 45% und für industrielle Forschung 70% erhalten. Unter weiteren Voraussetzungen nach EU-Beihilferecht sind für Forschung und Entwicklung bis zu 80% möglich. Gemischte Vorhaben werden der Kategorie zugeordnet, die mehr als die Hälfte der Kosten ausmacht.
So wird ausgewählt
BIK ist ein Wettbewerb, jede Skizze erhält 0 bis 100 Punkte. Das wichtigste Kriterium mit bis zu 70 Punkten ist die Fördermitteleffizienz: die erwartete CO2-Einsparung in den 15 Jahren nach Einsatz der Technologie, geteilt durch die beantragte Förderung. Kleine Unternehmen erhalten 10, mittlere 5 Bonuspunkte. Dazu kommen bis zu 20 Punkte für Innovationsgrad und Demonstrationscharakter und bis zu 10 Punkte für weitere Kriterien wie Umwelteffekte, effizienten Energie- und Materialeinsatz und den Zeitplan.
Für eure Skizze heißt das: Je klarer ihr die Einsparung beziffern und begründen könnt, desto besser. Kleinere Unternehmen sollten realistisch einschätzen, dass sie mit Projekten großer Industrieunternehmen konkurrieren, deren Einsparungen oft deutlich höher liegen.
Wenn BIK nicht passt: die Forschungszulage
Nicht jedes F&E-Projekt passt in den BIK-Rahmen. Für viele innovative KMU und Startups ist die Forschungszulage der realistischere Weg, vor allem wenn:
ihr nicht selbst produziert. Die Forschungszulage beantragt jedes steuerpflichtige Unternehmen mit eigener F&E direkt, ohne Konsortium.
das Projekt schon läuft. Die Forschungszulage geht auch für laufende und zurückliegende Projekte, für Kosten aus 2022 in der Regel noch bis zum 31. Dezember 2026. Mehr dazu in Forschungszulage rückwirkend beantragen.
ihr Planbarkeit braucht. Die Forschungszulage ist ein Rechtsanspruch ohne Wettbewerb und Budgetgrenze, themenoffen und unabhängig vom Klimaeffekt. Der Fördersatz liegt bei 25%, für KMU bei 35%.
Beides für dieselben Kosten geht nicht: Was in die BIK-Förderung eingeflossen ist, fällt für die Forschungszulage komplett weg, auch der Eigenanteil (§ 7 FZulG und BMF-Schreiben vom 07.02.2023, Rn. 157). Wird eure Skizze nicht ausgewählt, zählen die Kosten dagegen wieder voll für die Forschungszulage.
Zur BIK beraten wir nicht, dafür ist das KEI die richtige Anlaufstelle. Wenn ihr wissen wollt, welche eurer F&E-Projekte über die Forschungszulage förderfähig sind, schauen wir uns das gern mit euch an.
Die Angaben dienen der allgemeinen Information. Verbindlich sind der Förderaufruf im Bundesanzeiger und die Auskünfte des KEI, steuerliche Fragen eures Unternehmens prüft euer Steuerberater abschließend.
Häufige Fragen
Für den aktuellen Aufruf zu Forschung und Entwicklung (Modul 1, Teilmodul 3) bis zum 6. Dezember 2026 über easy-Online. Wer nach der Skizze ausgewählt wird, reicht danach einen ausführlichen Antrag ein.
Nein. Der Aufruf betrifft Forschung und Entwicklung: industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung und vorhabenbezogene Machbarkeitsstudien. Investitionsvorhaben (Teilmodul 1) sind in diesem Aufruf nicht ausgeschrieben.
Unternehmen, die Anlagen für industrielle Prozesse betreiben oder planen, sowie Konsortien. Bei F&E-Vorhaben kann ein Konsortium auch Unternehmen ohne eigene Anlagen umfassen, wenn mindestens ein Partner industriell produziert und die Ergebnisse in einer Produktionsstätte in Deutschland anwenden will. Ein Softwareunternehmen allein ist in der Regel nicht antragsberechtigt.
Bis zu 50% für industrielle Forschung und Machbarkeitsstudien, bis zu 25% für experimentelle Entwicklung. Mittlere Unternehmen bekommen 10, kleine 20 Prozentpunkte mehr. Unter bestimmten Voraussetzungen sind bis zu 80% möglich.
Für genau dieses Vorhaben in der Regel nicht. Die Richtlinie verlangt, dass vor der Förderzusage nicht begonnen wird; als Beginn zählt meist schon der erste Liefer- oder Leistungsvertrag. Für laufende Projekte kommt eher die Forschungszulage infrage.
Nicht für dieselben Kosten. Alles, was in die BIK-Förderung eingeflossen ist, fällt für die Forschungszulage weg, auch der Eigenanteil. Wird eure Skizze nicht ausgewählt, zählen die Kosten dagegen wieder voll für die Forschungszulage. Wie die Abgrenzung in eurem Fall aussieht, prüft euer Steuerberater abschließend.
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