Die kurze Antwort: drei Honorarmodelle, drei Risikoverteilungen
Am Markt gibt es im Kern drei Arten, eine Forschungszulage Beratung abzurechnen:
Stundenhonorar. Du zahlst für die aufgewendete Zeit, unabhängig davon, was am Ende herauskommt.
Fixpreis pro Antrag. Du zahlst eine Pauschale, unabhängig vom Ergebnis und unabhängig von der Fördersumme.
Erfolgsbasierte Provision. Du zahlst einen Anteil der Förderung, und nur dann, wenn es eine gibt.
Die Preisfrage ist damit eigentlich eine Risikofrage. Denn die Forschungszulage läuft zweistufig: Zuerst prüft die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) technisch, ob dein Vorhaben förderfähig ist, danach setzt das Finanzamt die Zulage im Rahmen deiner Steuerveranlagung fest. Zwischen Vertragsunterschrift und Geldeingang liegen also zwei Instanzen, die beide Nein oder "weniger" sagen können. Welches Honorarmodell du wählst, entscheidet, wer dieses Risiko trägt.
Modell
Zahlung bei Ablehnung
Anreiz des Beraters
Dein Risiko
Stundenhonorar
Ja
Aufwand
Hoch
Fixpreis pro Antrag
Ja
Aufwand klein halten
Hoch
Erfolgsbasiert
Nein
Fördersumme maximieren
Gering
1. Stundenhonorar: wann es funktioniert und wann du doppelt zahlst
Das Stundenhonorar ist das klassische Modell der Fördermittelberatung. Es ist transparent in dem Sinne, dass du siehst, wofür Zeit anfällt. Und es hat einen legitimen Anwendungsfall: eine eng abgegrenzte Zweitmeinung, ein Review deines selbst geschriebenen Antrags, eine Klärungsfrage zur Abgrenzung.
Problematisch wird es, sobald der Berater den kompletten Antrag verantwortet. Drei Effekte greifen dann ineinander:
Du zahlst auch bei Ablehnung. Das Honorar hängt am Aufwand, nicht am Bescheid.
Jede Iteration kostet zusätzlich. Rückfragen der BSFZ, eine Nachbesserung, ein zweiter Anlauf: alles neue Stunden.
Auch ein aussichtsloses Vorhaben ist ein bezahltes Mandat. Ein Berater, der pro Stunde verdient, hat keinen wirtschaftlichen Grund, dir frühzeitig von einem schwachen Antrag abzuraten.
Der letzte Punkt ist der teuerste, weil er nicht auf der Rechnung auftaucht. Er zeigt sich erst im Bescheid.
2. Fixpreis pro Antrag: der Anreizfehler
Ein Fixpreis wirkt planbar, und das ist er auch. Nur planst du damit die falsche Größe. Denn bei der Forschungszulage entscheidet sich der Unterschied zwischen einem guten und einem mittelmäßigen Antrag selten daran, ob er durchgeht, sondern daran, wie viel Förderung er auslöst: Werden wirklich alle förderfähigen Vorhaben erkannt, auch die aus den Vorjahren? Sind Mitarbeitende sauber anteilig zugeordnet? Sind Auftragnehmer und externe Entwicklungspartner korrekt angesetzt?
Genau diese Arbeit kostet Zeit, und ein Fixpreis belohnt sie nicht. Im Gegenteil: Für den Anbieter ist der Auftrag umso profitabler, je schneller er fertig ist. Der Anreiz zielt auf den kleinstmöglichen Aufwand, nicht auf dein größtmögliches Ergebnis. Ein Antrag, der ein Projekt sauber beschreibt, ist billiger produziert als einer, der vier Wirtschaftsjahre und sechs Vorhaben abdeckt, und er bringt dem Anbieter dasselbe Geld.
Wie stark sich die Bemessungsgrundlage auf die Fördersumme auswirkt, kannst du im Guide zur Berechnung der Forschungszulage nachrechnen. Der Hebel liegt fast immer dort, nicht im Formular.
3. Erfolgsbasiert: worauf sich die Provision bezieht
Erfolgsbasiert klingt eindeutig, ist es aber nicht. Denn "Erfolg" kann sich auf drei verschiedene Beträge beziehen, und die liegen weit auseinander:
Die Bemessungsgrundlage. Das sind die förderfähigen Aufwendungen, also im Wesentlichen deine F&E-Personalkosten. Die Forschungszulage selbst beträgt davon 25 %, für KMU 35 %. Eine Provision auf die Bemessungsgrundlage bezieht sich damit auf einen Betrag, der ein Vielfaches dessen ist, was bei dir ankommt.
Die bescheinigte Summe. Die BSFZ bescheinigt die Förderfähigkeit der Vorhaben. Was das Finanzamt anschließend tatsächlich anerkennt, kann davon abweichen, weil Kosten gekürzt werden können.
Die ausgezahlte Fördersumme. Der Betrag, der am Ende auf deinem Konto landet oder mit deiner Steuerlast verrechnet wird.
Derselbe Prozentsatz bedeutet also je nach Bezugsgröße einen völlig anderen Betrag. Wenn du zwei erfolgsbasierte Angebote vergleichst, ohne die Bezugsgröße zu kennen, vergleichst du nichts. Lass sie dir schriftlich geben, in einem Satz, im Vertrag.
Der zweite Punkt, auf den du achten solltest: Was gilt als Erfolg, wenn nur ein Teil durchgeht? Bei mehreren Vorhaben in mehreren Jahren ist eine Teilbescheinigung der Normalfall, nicht die Ausnahme. Ein sauberer Vertrag regelt, dass die Provision auf den tatsächlich geförderten Teil anfällt und nicht auf den ursprünglich beantragten.
Welche Anbietertypen es am Markt gibt und welches Vergütungsmodell typischerweise zu welchem Typ gehört, haben wir in der Übersicht der Forschungszulage Anbietertypen aufgeschlüsselt.
Der versteckte Kostenblock: die Zeit deines Teams
Das Honorar ist nur der eine Teil der Rechnung. Der andere sind interne Stunden, und die tauchen in keinem Angebot auf.
Die BSFZ-Prüfer sind Ingenieurinnen und Informatiker. Ein Antrag überzeugt sie nur, wenn er technisch konkret ist: Stand der Technik, konkrete technische Zielwerte, nachvollziehbare Unwägbarkeiten. Dieses Wissen sitzt in deinem Unternehmen bei genau den Leuten, die am wenigsten Zeit haben. Wenn ein Berater fachlich nicht folgen kann, verlagert sich die Arbeit zurück zu deinem CTO: erst als Erklärschleife, dann als Korrekturschleife am Entwurf.
Zwei Fragen helfen, diesen Block sichtbar zu machen, bevor du unterschreibst:
Wie viele Stunden meines Teams plant ihr insgesamt ein, und für welche Rollen?
Wer schreibt die technischen Projektbeschreibungen, ihr oder wir?
Bei uns liegt der Aufwand für dein Team bei unter 5 Stunden, verteilt auf vier Calls. Wir führen die Interviews, schreiben die technischen Beschreibungen als Vorschlag und reichen ein, ihr reviewt.
Fällig ab wann: BSFZ-Bescheinigung oder Auszahlung?
Das ist die Klausel, die am meisten Geld bewegt und am seltensten gelesen wird.
Die BSFZ-Bescheinigung ist keine Auszahlung und auch keine endgültige Entscheidung über deine Fördersumme. Sie stellt fest, dass dein Vorhaben förderfähig ist. Erst danach macht dein Steuerberater die Festsetzung im Rahmen der Steuererklärung, und erst das Finanzamt entscheidet über die Kosten. Dabei kann gekürzt werden, etwa wenn Zuordnungen oder Nachweise nicht tragen.
Wird ein Honorar bereits mit der Bescheinigung fällig, kann es also auf einer Summe basieren, die du in dieser Höhe nie erhältst. Umgekehrt gilt: Wenn ein Anbieter die Fälligkeit an die Auszahlung koppelt, hat er selbst ein Interesse daran, dass die Kostenaufstellung beim Finanzamt hält, nicht nur bei der BSFZ.
Ähnliches gilt für den Fall der Ablehnung. Beim BSFZ-Verfahren ist eine Ablehnung nicht das Ende: Du kannst nachbessern und ein überarbeitetes Vorhaben erneut einreichen, was der Klärung dieser Frage im Vertrag umso mehr Gewicht gibt. Was dann konkret zu tun ist, steht in Forschungszulage abgelehnt: So reagierst du richtig. Kläre vorab: Sind Nachbesserung und Neuantrag im Preis enthalten oder ein neues Mandat?
Fünf Fragen an jeden Anbieter, bevor du unterschreibst
Worauf genau bezieht sich euer Honorar? Bemessungsgrundlage, bescheinigte Summe oder ausgezahlte Förderung, schriftlich.
Wann wird es fällig? Bei Beauftragung, bei Einreichung, bei Bescheinigung oder erst nach Auszahlung durch das Finanzamt.
Was passiert bei Ablehnung oder Teilablehnung? Zahle ich anteilig, gar nicht, oder für den geleisteten Aufwand? Sind Nachbesserung und Neuantrag enthalten?
Wer schreibt die technischen Projektbeschreibungen und wie viele Stunden kostet mich das intern? Frag nach Rollen und Stunden, nicht nach einem Gefühl.
Wie ist eure Erfolgsquote und woran messt ihr sie? Bezogen auf Vorhaben oder auf Anträge, über welchen Zeitraum, mit welchen Referenzen.
Die fünfte Frage lohnt sich, weil die Ausgangslage bekannt ist: Branchenweit lehnt die BSFZ rund 25 % der Vorhaben ab. Bei unseren begleiteten Anträgen liegt die Erfolgsquote bei über 92 %. Der Unterschied entsteht nicht durch Tricks, sondern durch die technische Ausarbeitung, formuliert so, wie die BSFZ-Gutachter prüfen.
Wie wir abrechnen und wie du deine Zahl bekommst
Wir arbeiten 100 % erfolgsbasiert. Konkret heißt das:
Die Provision bezieht sich auf die ausgezahlte Fördersumme, nicht auf die Bemessungsgrundlage und nicht auf die bescheinigte Summe.
Fällig wird sie erst, wenn das Geld bei dir ist, nicht schon mit dem BSFZ-Bescheid.
Bei Ablehnung zahlst du nichts, auch nicht für die bereits geleistete Arbeit.
Enthalten ist der komplette Weg: förderfähige Vorhaben identifizieren, Kosten vollständig ansetzen, die technischen Beschreibungen schreiben, den Antrag bei der BSFZ einreichen und die Zahlen so aufbereiten, dass dein Steuerberater sie direkt in der Steuererklärung ansetzen kann. Bis zur Auszahlung bleiben wir ansprechbar.
Dein interner Aufwand: unter 5 Stunden in vier Calls.
Das hat eine Konsequenz, die für dich wichtiger ist als jeder Prozentsatz: Wir verdienen nur an genehmigten Anträgen. Deshalb sagen wir dir ehrlich, wenn sich ein Antrag für euch nicht lohnt, statt ein Mandat mitzunehmen, das absehbar nicht trägt. Was genau dazugehört, zeigt unsere Forschungszulage Beratung im Detail.
Bleibt die Zahl, die du eigentlich suchst. Die nennen wir dir direkt, du brauchst dafür keine Angebotsphase und keine Unterlagen. Buch dir ein Erstgespräch: 15 Minuten, und in den ersten fünf davon weißt du, wie wir abrechnen und ob sich ein Antrag für euch überhaupt lohnt.
Häufige Fragen
Das hängt vollständig vom Honorarmodell ab. Am Markt gibt es drei: Stundenhonorar, Fixpreis pro Antrag und erfolgsbasierte Provision. Bei Stunden- und Fixpreismodellen zahlst du unabhängig vom Ergebnis, bei einem erfolgsbasierten Modell nur, wenn Förderung fließt. Wir arbeiten 100 % erfolgsbasiert: Provision auf die ausgezahlte Fördersumme, keine Zahlung bei Ablehnung. Die konkrete Zahl bekommst du im Erstgespräch, dafür brauchst du keine Angebotsphase.
Bei Stundenhonoraren und Fixpreisen ja, dort ist das Honorar an den Aufwand gekoppelt, nicht an das Ergebnis. Bei uns nicht: Wird der Antrag abgelehnt, zahlst du nichts, auch nicht für die bereits geleistete Arbeit.
Das ist die wichtigste Frage im ganzen Vertrag, weil es drei sehr unterschiedliche Bezugsgrößen gibt: die Bemessungsgrundlage (die förderfähigen Aufwendungen), die im BSFZ-Verfahren bescheinigte Summe und die tatsächlich vom Finanzamt ausgezahlte Forschungszulage. Die Bemessungsgrundlage ist ein Vielfaches der Auszahlung, ein gleich klingender Prozentsatz bedeutet also je nach Bezugsgröße einen völlig anderen Betrag. Lass dir immer schriftlich geben, worauf gerechnet wird. Unsere Provision bezieht sich auf die ausgezahlte Fördersumme.
Das ist Verhandlungssache und steht im Vertrag. Wichtig zu verstehen: Die BSFZ-Bescheinigung ist nur die erste Stufe. Erst das Finanzamt setzt die Forschungszulage im Rahmen der Steuerveranlagung fest, und dabei kann es Kosten kürzen. Ein Honorar, das schon nach der Bescheinigung fällig wird, kann deshalb höher ausfallen als die Summe, die am Ende bei dir ankommt. Bei uns wird die Provision erst fällig, wenn das Geld auf deinem Konto ist.
Die Zeit deines Teams, und zwar vor allem die deiner Entwicklerinnen und Entwickler. Wer die technischen Projektbeschreibungen selbst schreibt oder in vielen Iterationsschleifen nachliefert, bindet genau die Leute, die eigentlich am Produkt arbeiten sollen. Bei uns liegt der gesamte Aufwand für dein Team bei unter 5 Stunden in vier Calls, das Schreiben und Einreichen übernehmen wir.
Auf dem Papier kann eine Provision größer sein als eine Pauschale. Entscheidend ist aber, was du netto behältst. Ein Fixpreisanbieter hat keinen wirtschaftlichen Grund, nach weiteren förderfähigen Projekten oder Kostenpositionen zu suchen, ein erfolgsbasierter Anbieter verdient genau daran. Rechne deshalb nicht Honorar gegen Honorar, sondern erwartete Fördersumme minus Honorar gegeneinander.
Nein. Im BSFZ-Verfahren kannst du nachbessern und ein überarbeitetes Vorhaben erneut einreichen, eine Ablehnung bezieht sich immer auf den Antrag in der eingereichten Form. Endgültig sind erst die Entscheidungen des Finanzamts. Für dein Honorarmodell heißt das: Kläre vorher, ob Nachbesserungen und ein Neuantrag im vereinbarten Preis enthalten sind oder separat abgerechnet werden.